Vorlage öffentlich - VO/12SV/2023-1960

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 Es wird zustimmende Kenntnisnahme zu folgenden Beschluss der Gemeindevertretung Upahl genommen:

 

1) Die Gemeindevertretung beschließt den Teillandschaftsplan, bestehend aus Karten- und Textteil. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

2) Der Bürgermeister wird beauftragt, den Beschluss ortsüblich bekanntzumachen

 

 

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Sachverhalt

  Die Gemeindevertretung der Gemeinde Upahl hat am 18.04.2023 in einer gemeinsamen Sitzung mit der Stadtvertretung der Stadt Grevesmühlen den Entwurf des Teillandschaftsplanes in Verbindung mit demBebauungsplan Nr. 9 „Interkommunaler Großgewerbestandort Grevesmühlen-Upahl“ gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt. Die öffentliche Auslegung fand im Rathaus der Stadt Grevesmühlen zwischen dem 20.06.2023 und dem 28.07.2023 statt. Seitens der Öffentlichkeit wurden keine Stellungnahmen abgegeben. 

Zeitgleich wurde die untere Naturschutzbehörde des Landkreises zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. Seitens der unteren Naturschutzbehörde (uNb) wurde zunächst darauf hingewiesen, dass ein Teillandschaftsplan nicht ausreicht, da die Gemeinde Upahl bisher über keinen gesamten Landschaftsplan verfügt. Die Erarbeitung eines Teillandschaftsplanes wurde jedoch im Scoping-Termin am 17.03.2022 mit dem Landkreis vorabgestimmt und protokollarisch festgehalten. Gegen das Protokoll wurde kein Einwand erhoben. Des Weiteren merkt die uNb an, dass der Geltungsbereich des Teillandschaftsplanes knapp gehalten wurde. Es werden die Flächen des Großgewerbestandortes sowie angrenzende Flächen nördlich und südlich der Bundesautobahn betrachtet. 

Aus Sicht der Gemeinde ist der Geltungsbereich für die Betrachtung der Auswirkungen des Großgewerbegebietes ausreichend. Trotz der Flächeninanspruchnahme von ca. 19 ha, können die Auswirkungen auf einen relativ geringen Anteil des Gemeindegebietes reduziert werden. Durch den direkten Anschluss an die Autobahn, können die geplanten Nutzungen räumlich konzentriert werden. Weitere Teile des Gemeindegebietes werden somit von der Planung nicht in Bezug auf die Landschaftsräume beeinträchtigt. Die Betrachtung hat zudem in einem verhältnismäßigen Rahmen zu erfolgen. 

Die Gemeinde Upahl hat im Teillandschaftsplan die Auswirkungen des Großgewerbestandortes berücksichtigt und nach ihrem Ermessen Maßnahmen zur weiteren Entwicklung der Landschaft ermittelt. 

Die Gemeindevertretung kann somit den vorliegenden Teillandschaftsplan für die Gemeinde Upahl beschließen.  

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Finanz. Auswirkung

 

a.) bei planmäßigen Ausgaben: 

Deckung durch Planansatz in Höhe von:

0,00

Gesamtkosten:

00,00

im Produktsachkonto ( PSK ):

00000.00000000

 

b.) bei nicht planmäßigen Ausgaben: 

Deckung erfolgt über: 

Gesamtkosten:

00,00

1. folgende Einsparungen :

zusätzliche Kosten:

00,00

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

 

Bezeichnung

 

 

 

 

 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

Bezeichnung

 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

Bezeichnung

 

 

2. folgende Mehreinnahmen: 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

Bezeichnung

 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

Bezeichnung

 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

Bezeichnung

 

 

 

 

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Anlagen

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