Vorlage öffentlich - VO/13GV/2023-0812
Grunddaten
- Betreff:
-
Annahme von Zuwendungen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Finanzen
- Bearbeiter:
- Brigitte Stoffregen
- Verfasser:
- Stoffregen, Brigitte
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss Gägelow
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Vorberatung
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19.09.2023
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Erledigt
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Gemeindevertretung Gägelow
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Entscheidung
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26.09.2023
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Sachverhalt
Gemäß § 44 (4) Kommunalverfassung MV darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben u.a. Zuwendungen (Spenden) einwerben und annehmen. Zuwendungen dürfen nur durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter eingeworben, das Angebot einer Zuwendung nur von ihnen entgegengenommen werden. Über die Annahme oder Vermittlung entscheidet die Gemeindevertretung, insofern die in der Hauptsatzung gemäß § 8 (2), Nr. 13 festgelegte Wertgrenze von 100 Euro erreicht wird.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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5,1 kB
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