Vorlage öffentlich - VO/12SV/2023-1905

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 Der Finanzausschuss empfiehlt, die anstehenden Kreditaufnahmen wie vorgeschlagen umzusetzen.

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Sachverhalt

 Die Stadt Grevesmühlen befindet sich derzeit in der Kassenkreditlinie (aktueller Stand am 04.08.2023: -815.795,12 €). Die Ursache hierfür liegt in der Umsetzung einer Vielzahl größerer Investitionen gemäß Haushaltsplanung. Einerseits stehen hier zum Teil noch Fördermittel aus, andererseits sind zur Finanzierung der Investitionen Kreditaufnahmen vorgesehen. 

Aus der Haushaltsgenehmigung 2022 steht noch ein Kreditrahmen von 9.942.500 Euro zur Verfügung, aus der Haushaltsgenehmigung 2023 weitere 4.500.000 Euro. Es empfiehlt sich, zunächst auf die Kreditermächtigung aus dem Jahr 2022 zurückzugreifen, die bis zum Ende des Haushaltsjahres 2023 zur Verfügung steht.

Anhand der geplanten und in der Umsetzung befindlichen Investitionen wurde in einem ersten Schritt geprüft, inwieweit zinsgünstige Darlehen aus dem Förderprogramm 208 der KfW in Anspruch genommen werden können. Dies ist nach Abstimmung mit der KfW für den 1. BA des Schulcampus und für Straßenbaumaßnahmen möglich. Die Zinskonditionen der KfW lagen bei den vergangenen Kreditabfragen zwischen 0,6 und 0,4 Prozentpunkte unter den Konditionen der Banken auf dem freien Kreditmarkt. Die Finanzierung erfolgt für Kredite bis 2 Mio. € zu 100%. 

Der 1. Bauabschnitt des Schulcampus (Regionalschule) soll 2023 fertig gestellt werden. Die Gesamtkosten von 17 Mio. € werden über Fördermittel (EFRE und KFW BEG Kommunen) in Höhe von 6,74 Mio. €, ein in 2022 aufgenommenes Darlehen bei der Sparkasse Mecklenburg-Nordwest (3,178 Mio. €) und Eigenmittel aus der Liquidität der Stadt Grevesmühlen finanziert. Ein Teil dieser Eigenmittel soll nun über ein KfW-Darlehen finanziert werden. Hierfür soll ein Darlehen in Höhe von 1 Mio. Euro mit einer Laufzeit von 30 Jahren, einer Zinsbindung von 20 Jahren und 5 tilgungsfreien Jahren aufgenommen werden. Ein Teil der Zins- und Tilgungsleistungen wird nach Fertigstellung durch Schulkostenbeiträge refinanziert.

Hinsichtlich der Straßenbaumaßnahmen befinden sich die Straßen "Rosenweg", "Alte Schäferei" und der Platz vor der VR-Bank in der Umsetzung. Insgesamt sind hier Investitionen von 1.580.000 Euro geplant, die ebenfalls durch die Aufnahme eines KfW-Darlehens mit einer Laufzeit von 30 Jahren, einer Zinsbindung von 20 Jahren und 5 tilgungsfreien Jahren finanziert werden sollen. Ein Teil der Zins- und Tilgungsleistungen wird über die pauschale Zuweisung des Landes für die entgangenen Straßenbaubeiträge refinanziert.

Damit verbleiben aus der Kreditgenehmigung 2022 noch 7.362.500 Euro für die übrigen, bislang in 2022 und 2023 umgesetzten Investitionen.  Hierzu sollen die Hausbanken (Volks- und Raiffeisenbank Mecklenburg e.G. (DG Hyp); die Deutsche Kreditbank und die Sparkasse Mecklenburg-Nordwest) zur Abgabe eines Angebots für ein Ratentilgungsdarlehen aufgefordert werden. Die Laufzeit des Darlehens soll 30 Jahre (keine tilgungsfreien Jahre), die Zinsbindung 15 Jahre betragen. Das Angebot soll zum 25.09.2023 abgegeben werden, die Entscheidung trifft die Stadtvertretung in ihrer Sitzung am gleichen Abend, der Zuschlag ist dann am 26.09.2023 bis 8:30 Uhr zu erteilen. 

Der Finanzausschuss soll nun entscheiden, ob so verfahren werden soll. Gegebenenfalls wäre auch eine Risikostreuung durch Aufnahme mehrerer Teilbeträge mit unterschiedlichen ZInsbindungsfristen und auch nur eines Teilbetrages denkbar. 

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Finanz. Auswirkung

 siehe Vorlage

 

 

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