Vorlage öffentlich - VO/12SV/2023-1900
Grunddaten
- Betreff:
-
Annahme von Zuwendungen für das Jahr 2023
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Finanzen
- Bearbeiter:
- Brigitte Stoffregen
- Verfasser:
- Stoffregen, Brigitte
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Finanzausschuss Stadt Grevesmühlen
|
Vorberatung
|
|
|
28.08.2023
| |||
●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss Stadt Grevesmühlen
|
Entscheidung
|
|
|
05.09.2023
|
Beschlussvorschlag
Der Hauptausschuss der Stadt Grevesmühlen beschließt die Annahme von Zuwendungen
- von der Firma Blumen Mundt GbR in Höhe von 233,99 Euro für die Gestaltung des Stadtbilds (Pflege der Grünanlagen),
- von der Volks- und Raiffeisenbank in Höhe von 300,00 Euro für das Stadtfest in Grevesmühlen
- vom Rotary Club Deutschland Gemeindienst e.V. in Höhe von 2.500,00 Euro für das Jugendzentrum in Grevesmühlen (Basketballkorb).
Sachverhalt
Gemäß § 44 (4) Kommunalverfassung MV darf die Stadt zur Erfüllung ihrer Aufgaben u.a. Zuwendungen (Spenden) einwerben und annehmen. Zuwendungen dürfen nur durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter eingeworben, das Angebot einer Zuwendung nur von ihnen entgegengenommen werden. Über die Annahme oder Vermittlung entscheidet der Hauptausschuss, insofern die in der Hauptsatzung gemäß § 6 (1), Nr. 15 festgelegte Wertgrenze von 100,00 bis 1.000,00 Euro zutrifft.