Vorlage öffentlich - VO/14GV/2023-0374

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 1) Für das rd. 12 ha große Gebiet in der Ortslage Gostorf, umfassend den gesamten Geltungsbereich der Ursprungsplanung,soll die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 „Dorfmitte Gostorf“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch als Bebauungsplan der Innenentwicklung aufgestellt werden (s. Übersichtsplan in der Anlage).

Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

 

2) Der Bürgermeister wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen.

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Sachverhalt

Mit der Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 beabsichtigt die Gemeinde Stepenitztal, den rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 5 i.d.F. der 2. Änderung einer inhaltlichen Überarbeitung zu unterziehen. Ziel des Bebauungsplanes ist es u.a., die Baufenster zu prüfen und im Ergebnis dieser Prüfung anzupassen, zu ändern oder ggf. zu erweitern. Des Weiteren sollen die tatsächlichen (baulichen) Nutzungen innerhalb des Geltungsbereiches geprüft und ggf. angepasst werden.

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Finanz. Auswirkung

 

a.) bei planmäßigen Ausgaben: 

Deckung durch Planansatz in Höhe von:

0,00

Gesamtkosten:

00,00

im Produktsachkonto ( PSK ):

00000.00000000

 

b.) bei nicht planmäßigen Ausgaben: 

Deckung erfolgt über: 

Gesamtkosten:

00,00

1. folgende Einsparungen :

zusätzliche Kosten:

00,00

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

 

Bezeichnung

 

 

 

 

 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

Bezeichnung

 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

Bezeichnung

 

 

2. folgende Mehreinnahmen: 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

Bezeichnung

 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

Bezeichnung

 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

Bezeichnung

 

 

 

 

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Anlagen

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