Vorlage öffentlich - VO/14GV/2023-0365

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt die 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Stepenitztal vom 26.09.2019 in der Fassung des 2. Entwurfs laut Anlage 1. Dabei soll die Ersatzveröffentlichung im Falle unabwendbarer Ereignisse in § 11 Absatz 4 der Hauptsatzung durch Aushang an folgenden Schautafeln bewirkt werden:

1. In Gostorf, Hauptstraße 25/26

2. In Börzow, Am Dorfplatz 1 (vor der Gaststätte)

3. In Mallentin, Grevesmühlener Straße 28 (auf der Dorfplatzseite)

4. In Kirch Mummendorf an der Ecke Mühlenstraße/Kirchstraße.

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Sachverhalt

Öffentliche Bekanntmachungen der Gemeinde Stepenitztal erfolgen bisher gemäß § 11 der Hauptsatzung durch Abdruck in der "OSTSEE ZEITUNG, Grevesmühlener Zeitung". Durch eine Änderung der vertraglichen Grundlagen zum 10.10.2022 ist diese Art der öffentlichen Bekanntmachung jedoch nicht mehr wirtschaftlich, sodass eine Hauptsatzungsänderung zu Gunsten der öffentlichen Bekanntmachung über die Internetseite der Verwaltungsgemeinschaft Stadt Grevesmühlen/Amt Grevesmühlen-Land erfolgen soll.

Für alle öffentlichen Bekanntmachungen, für die der Gesetzgeber nach wie vor die Veröffentlichung in Schriftform fordert, wurde eine öffentliche Ausschreibung durchgeführt. Den Zuschlag bekam die Mecklenburger Blitz Verlag GmbH Co. KG, die somit als neues Medium für diese Art der Bekanntmachung in die Hauptsatzung aufzunehmen ist.

Für Ersatzbekanntmachungen gemäß § 11 Absatz 4 der Hauptsatzung legten sich in der gemeinsamen Sitzung der Ausschüsse der Gemeindevertretung Stepenitztal die Mitglieder am 14.02.2023 auf Schautafeln fest, deren Standorte in den Beschlusstenor entsprechend eingefügt wurden.

Der Änderungsbedarf in den §§ 5 und 8 ist Resultat praktischer Erfahrungen aus der Arbeit mit der Hauptsatzung. So wird für den Prüfbericht des Rechnungsprüfungsausschusses an keiner Stelle das Wort "Abschlussbericht" verwendet und und das Wort Lieferungen in § 8 Absatz 2 Nr. 12 führt durch die schwierige Abgrenzung zum Erwerb beweglicher Sachen gemäß Nr. 5, die womöglich auch angeliefert werden, regelmäßig zu Mißverständnissen. 

Zur besseren Übersicht und Lesbarkeit ist der Anlage neben dem 2. Entwurf der 2. Änderungssatzung auch eine 2. Synopse zu entnehmen. Darin sind die neuen Bestandteile der Hauptsatzung gelb eingefärbt.

Abweichend vom 1. Entwurf und von der 1. Synpose, die den Ausschüssen der Gemeinde Stepenitztal bereits zur Breatung vorgelegen haben, wurde den vorgesehenen Änderungen des § 11 " Öffentliche Bekanntmachungen" ein weiterer Satz angefügt, der jeweils farblich hervorgehoben ist. Diese Ergänzung wurde aufgrund eines Hinweises der unteren Rechtsaufsichtsbehörde beim Landkreis eingefügt, welcher anlässlich der Prüfung von bereits vorgelegten Hauptsatzungsänderungen der Gemeinden des Amtes Grevesmühlen-Land gegeben wurde.

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Finanz. Auswirkung

Monatliche Auszahlungen aus dem Produktsachkonto der Stadt Grevesmühlen 11101-56360000

- bis zum 30.09.2022 1.800,- € netto,

- ab dem 01.10.2022 rabattiert durchschnittlich etwa 7.000,- € netto, wobei der Rabatt mit Ablauf des 31.12.2023 entfällt und

- mit Umsetzung der vorgeschlagenen Änderung der Hauptsatzungen in allen Gemeinden durchschnittlich etwa 1.500,- € netto.

Dargestellt ist hier das Gesamtvolumen der öffentlichen Bekanntmachungen der Verwaltungsgemeinschaft.

Die Angaben zum 2. und 3. Spiegelstrich basieren dabei auf einer Schätzung unter Zugrundelegung des bisherigen durchschnittlichen monatlichen Anzeigenvolumens, weil die Kosten von der Anzahl und Größe der öffentlichen Bekanntmachungen abhängig sind. Eine exakte Angabe ist in Ermangelung eines Fixpreises an dieser Stelle nicht möglich.

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Anlagen

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