Vorlage öffentlich - VO/10GV/2023-0621
Grunddaten
- Betreff:
-
Grundsatzbeschluss zur Plakatierung auf oder an gemeindeeigenen Flächen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Haupt- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Pirko Scheiderer
- Verfasser:
- Scheiderer, Pirko
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Gemeindevertretung Upahl
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Entscheidung
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13.07.2023
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Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung beschließt, zur Plakatierung an oder auf gemeindeeigenen Gebäuden und Flächen Folgendes zu regeln:
1. ..................................................................................................................................................................................
2. ..................................................................................................................................................................................
3. ..................................................................................................................................................................................
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Sachverhalt
Seit Anfang des Jahres wurden insbesondere an der L03, Ortsdurchfahrt Upahl, zahlreiche Plakate und Schilder zur Kundgabe von Meinungen unter zustimmender Kenntnisnahme der Genmeindevertretung Upahl aufgestellt. Da dieser Zustand nunmehr fast ein halbes Jahr besteht und zudem der Wunsch geäußert wurde, dort weitere Schilder aufstellen zu dürfen, soll diskutiert werden, ob und wenn "Ja" unter welchen Voraussetzungen, das An- oder Aufbringen von Schildern oder Plakaten an oder auf gemeindeeigenen Gebäuden und Flächen in der Gemeinde Upahl gergelt werden soll.
Dazu gibt es verschiedene Ansätze, die es zu dikutiern und entscheiden gilt.
Denkbar wäre es, dem Bürgermeister die Entscheidungskompetenz vollständig zu übertragen und hinsichtlich der Aufstellungsorte, der Aufstellungsdauer, der Anzahl, der Größe und des Inhalts der Schilder und Plakate keine weitere Regelung zu treffen. Beschränkt wäre eine solche Regelung alleine durch den gesetzlich normierten Rahmen, z.B. dass verfassungsdfeindliche Äußerungen verboten sind, der fließende Verkehr nicht beeinträchtigt werden darf oder die Statik großer Plakate fachlich abgenommen sein muss.
Möglich ist jedoch auch, dass die Gemeindevertretung dem Bürgermeister hinsichtlich der vorgenannten Kriterien einen verbindlichen Handlungsrahmen durch Beschluss vorgibt.
Darüber hinaus kann eine Regelung auch durch den Beschluss einer Sondernutzungssatzung erfolgen, in welcher die einzelenen Parameter für Plakatierung und Beschlilderung in der Gemeinde Upahl geregelt werden. Dies hätte zur Folge, dass Beschilderungen oder Plakatierungen nur noch auf Antrag gegen Entgelt genehmigt und durchgeführt werden könnten. Entsprechende Anträge wären vor der gewünschten Plakatierung oder Beschilderung in der satzungsgemäß festgelegten Frist an die Stadtverwaltung zu richten, die auch die Kontrolle der in der Erlaubnis festgelegten Bedingungen durchführt und bei Missachtung eventuelle Konsequenzen durchsetzt.
Für den Fall, dass die Plakatierung an oder auf gemeindeeigenen Gebäuden und Flächen in der Gemeinde Upahl zukünftig geregelt werden soll, ist auch darüber zu befinden, wie mit der bereits vorhandenen Beschilderung/Plakatierung weiter zu verfahren ist.