Vorlage öffentlich - VO/10GV/2023-0622

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt:

1. Der Beschluss vom 09.03.2023 zur 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Upahl vom 28.12.2018 zur Beschlussnummer VO/10GV/2023-0589 wird aufgehoben.

2. Die 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Grevesmühlen vom 28.12.2018 in der im 2. Entwurf beiliegenden Fassung.

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Sachverhalt

Die Gemeindevertretung hatte am 09.03.2023 zur Beschlussnummer VO/10GV/2023-0589 die 2. Satzung zur Änderung der Hautsatzung der Gemeinde Upahl vom 28.12.2018 beschlossen. Diese Änderung wurde der unteren Rechtsaufsichtsbehörde beim Landkreis Nordwestmecklenburg (uRAB) anschließend jedoch nicht zur Genhmigung angezeigt, weil die uRAB inzwischen zu der beabsichtigten Änderung der Art und Weise der öffentlichen Bekanntmachung, die bereits in anderen Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft beschlossen und angezeigt worden war, der Hinweis gegeben wurde, dass bei der öffentlichen Bekanntmachungen über das Internet gemäß § 3 Absatz 1 Satz 3 der Durchführungsverordnung zur Kommunalverfassung (KV-DVO) in die Hauptsatzung unter Angabe der Bezugsadresse aufzunehmen sei, dass sich jede Person Satzungen kostenpflichtig zusenden lassen kann und Textfassungen am Verwaltungssitz zur Mitnahme ausliegen oder bereitgehalten werden und dass dies auch für außer Kraft getretene Satzungen gelte.

Dieser HInweis wurde jetzt im 2. Entwurf der 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Upahl vom 28.12.2018 berücksichtigt, welcher der Anlage zu entnehmen ist. Die abweichend von der Beschlusslage im März 2023 vorgenommene Änderung ist in der beiliegenden Synopse lachsfarben unterlegt.

Zur Vermeidung von Unklarheiten wird empfohlen, den im März gefassten Beschluss aufzuheben und die im 2. Entwurf vorliegende Änderung neu zu beschließen.

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Finanz. Auswirkung

KEINE 

 

 

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Anlagen

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