Vorlage öffentlich - VO/10GV/2023-0623

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 Die Gemeindevertretung beschließt die Änderung der Garagenpachtverträge aufgrund des Inkrafttretens des § 2b UStG.

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Sachverhalt

Bei der Vermietung einer Garage handelt es sich um einen steuerbaren Umsatz im Rahmen eines Leistungsaustauschs (gegen Entgelt) nach § 1 Abs.1 Nr.1 UStG.

Spätestens zum 01.01.2025 müssen die Garagenpachtverträge gemäß § 2b UStG angepasst sein.

Die aktuelle Garagenpacht soll um die Mehrwertsteuer ergänzt werden.

 

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Finanz. Auswirkung

keine, da die einzunehmende Umsatzsteuer an das Finanzamt abzuführen ist


 

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Anlagen

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