Vorlage öffentlich - VO/12SV/2023-1889

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung der Stadt Grevesmühlen beschließt die Annahme einer Zuwendung der Firma Rudebo in Höhe von 1.400,00 Euro für den Natur- und Umweltschutz (Pflege der Grünanlagen).

 

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Sachverhalt

Gemäß § 44 (4) Kommunalverfassung MV darf die Stadt zur Erfüllung ihrer Aufgaben u.a. Zuwendungen (Spenden) einwerben und annehmen. Zuwendungen dürfen nur durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter eingeworben, das Angebot einer Zuwendung nur von ihnen entgegengenommen werden. Über die Annahme oder Vermittlung entscheidet die Stadtvertretung, insofern die in der Hauptsatzung gemäß § 6 (1), Nr. 15 festgelegte Wertgrenze von 1.000,00 Euro überschritten wird.     

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Finanz. Auswirkung

 ungeplante Mehreinzahlungen; PSK für Auszahlung abhängig von der Verwendung

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