Vorlage öffentlich - VO/12SV/2023-1875

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 Die Stadtvertretung beschliesst das Verfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungs-planes Nr. 50 „Ersatzneubau der Kreisstraßenmeisterei Grevesmühlen“ einzuleiten.

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Sachverhalt

 1. Sachverhalt/Problem

Anlass für die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 50 „Ersatzneubau der Kreisstraßenmeisterei Grevesmühlen“ ist die beabsichtigte städtebauliche Neuordnung einer bereits seit Jahrzehnten gewerblich genutzten Fläche. Das zu überplanende Areal wird derzeit von der Kreisstraßenmeisterei Grevesmühlen genutzt.Das für die bauliche Entwicklung des Plangebietes notwendige Grundstück befindet sich im Eigentum des Landkreises Nordwestmecklenburg. Maßnahmen zur Ordnung von Grund und Boden sind nicht angezeigt.

Da sich der bauliche Bestand der Kreisstraßenmeisterei in sehr schlechtem Zustand befindet und die Anforderungen an eine moderne Meisterei momentan am Standort nicht gegeben sind, beabsichtigt der Landkreis Nordwestmecklenburg eine Neustrukturierung der Kreisstraßenmeisterei mit dem Neubau eines Betriebs- und Verwaltungsgebäudes, einer Lagerhalle, einer Salzhalle mit Soleaufbereitungsanlage, der Errichtung einer Betriebstankstelle und mit der Erneuerung der Hofflächen, Lagerflächen und Außenanlagen unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten durchzuführen. Alle Baumaßnahmen sind so zu planen, dass der laufende Betrieb der Straßenmeisterei zu jeder Zeit aufrechterhalten werden kann. Vor allem die Einsatzfähigkeit des Streudienstes muss von Anfang November bis in den März gewährleistet sein. Ziel der geplanten Neustrukturierung ist es eine moderne Kreisstraßenmeisterei zu errichten, die den Anforderungen, die an die Unterhaltung des Kreisstraßennetzes gestellt werden, entspricht. Auch die Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten der Straßenmeisterei sind zu verbessern.

In diesem Zusammenhang wurde im Jahr 2022 eine Machbarkeitsstudie für den Standort durch den Landkreis Nordwestmecklenburg erarbeitet.

 

2. Notwendigkeit

Zur Sicherstellung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung innerhalb des Siedlungsraumes der Stadt Grevesmühlen ist es notwendig, die zukünftige, konkret auf das Bauvorhaben abgestellte Bebauung, über das Planungsinstrument eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zu steuern.

 

3. Alternativen

Verzicht auf die Erneuerung der Baulichkeiten der Kreisstraßenmeisterei und damit Beibehaltung der schlechten Arbeitsbedingungen.

 

4. Auswirkungen

Mit der zukünftig neuen Kreisstraßenmeisterei wird sich die Betreuung des Straßennetzes wesentlich verbessern und die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten werden angehoben. Mit dem Neubau der Kreisstraßenmeisterei werden sich die ökologischen Auswirkungen auf die Umwelt durch moderne Haus- und Betriebstechnik verringern. Mit der Auf­stel­lung des Bebauungsplanes und des­sen er­folgreicher Um­set­zung wird die Stadt Grevesmühlen ei­nen wich­ti­gen Bei­trag zur infrastrukturellen Grundversorgung des Kreisgebietes leisten. Zur Sicherstellung der Investition wird der Landkreis Nordwestmecklenburg mit der Stadt Grevesmühlen einen Durchführungsvertrag abschließen.

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Finanz. Auswirkung

 Kosten entstehen der Stadt nicht.

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Anlagen

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