Vorlage öffentlich - VO/12SV/2023-1877

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung beschließt, die vorhandenen Standorte für Wertstoffsammelbehälter in den kommenden Jahren in unterirdische Wertstoffsammelcontainer umzubauen. Entsprechende Haushaltsmittel für Planung und bauliche Umsetzung sind in der Haushaltsplanung bereitzustellen.

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Sachverhalt

Auf Grund der wiederkehrenden Abfallablagerungen neben den vorhandenen oberirdisch aufgestellten Wertsammelsammelcontainern und der darauffolgenden Beschwerden von Anwohner ist die Errichtung von unterirdischen Wertstoffsammelcontainern an den vorhandenen Standorten angedacht.

Zurzeit gibt es insgesamt 18 Standorte für Wertstoffsammelcontainer mit einer unterschiedlichen Anzahl von Sammelcontainern, davon befinden sich 13 Standorte im Stadtgebiet von Grevesmühlen und 5 in den Ortsteilen.

Für ein vergleichbares Vorhaben in der Gemeinde Roggenstorf wurde im Jahr 2019 vom Ingenieurbüro Möller aus Grevesmühlen eine erste Kostenschätzung für die Errichtung mit 4 unterirdischen Wertstoffsammelncontainern erstellt. Entsprechend dieser Kostenschätzung würden sich die Baukosten inkl. der Baunebenkosten auf rund 75.000 € (Stand 2019) belaufen. Auf Grund der allgemeinen Preissteigerungen ist von einer Kostensteigerung um mindestens 20% auszugehen, so dass mit Kosten je unterirdisches Wertstoffsammeldepot mit 4 Containern von mindestens 90.000 € ausgegangen werden muß.  

Für die Errichtung von unterirdischen Wertstoffsammelcontainern ist eine Baugenehmigung gemäß Landesbauordnung erforderlich.

Zu den im jetzigen Betrieb entstehenden Unterhaltskosten (Reinigung der Containerstellplätze durch den Bauhof) kommen bei unterirdischen Wertstoffsammelbehälter noch die Kosten für Wartung und ggf. Reparatur der technischen Ausstattung (unterirdische Sammelcontainer) hinzu.

Hinweis aus der Verwaltung: Diese Baumaßnahme ist in der Haushaltsplanung 2023/2024 nicht enthalten. Für ein solches Vorhaben gibt es nach jetzigem Kenntnisstand keine Fördermittel.    

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Finanz. Auswirkung

 

a.) bei planmäßigen Ausgaben: 

Deckung durch Planansatz in Höhe von:

0,00

Gesamtkosten:

00,00

im Produktsachkonto ( PSK ):

00000.00000000

 

b.) bei nicht planmäßigen Ausgaben: 

Deckung erfolgt über: 

Gesamtkosten:

00,00

1. folgende Einsparungen :

zusätzliche Kosten:

00,00

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

 

Bezeichnung

 

 

 

 

 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

Bezeichnung

 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

Bezeichnung

 

 

2. folgende Mehreinnahmen: 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

Bezeichnung

 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

Bezeichnung

 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

Bezeichnung

 

 

 

 

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