Vorlage öffentlich - VO/12SV/2023-1863

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss der Stadt Grevesmühlen beschließt die Annahme von Zuwendungen lt. beigefügter Anlage.

 

 

Reduzieren

Sachverhalt

Gemäß § 44 (4) Kommunalverfassung MV darf die Stadt zur Erfüllung ihrer Aufgaben u.a. Zuwendungen (Spenden) einwerben und annehmen. Zuwendungen dürfen nur durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter eingeworben, das Angebot einer Zuwendung nur von ihnen entgegengenommen werden. Über die Annahme oder Vermittlung entscheidet der Hauptausschuss, insofern die in der Hauptsatzung gemäß § 6 (1), Nr. 15 festgelegte Wertgrenze von 100,00 bis 1.000,00 Euro zutrifft.     

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

 teilweise ungeplante Mehreinzahlungen; PSK für Auszahlung abhängig von der Verwendung

Reduzieren

Anlagen

Loading...