Vorlage öffentlich - VO/14GV/2023-0368
Grunddaten
- Betreff:
-
Annahme einer Sachzuwendung für das Jahr 2023
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Finanzen
- Bearbeiter:
- Brigitte Stoffregen
- Verfasser:
- Stoffregen, Brigitte
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Gemeindevertretung Stepenitztal
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Entscheidung
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25.04.2023
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Sachverhalt
Gemäß § 44 (4) Kommunalverfassung MV darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben u.a. Zuwendungen (Spenden) einwerben und annehmen. Zuwendungen dürfen nur durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter eingeworben, das Angebot einer Zuwendung nur von ihnen entgegengenommen werden. Über die Annahme oder Vermittlung entscheidet die Gemeindevertretung, da die in der Hauptsatzung festgelegte Wertgrenze von 100,00 Euro erreicht wurde.
