Vorlage öffentlich - VO/14GV/2023-0368

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Stepenitztal erteilt ihre Zustimmung zur Annahme einer Sachzuwendung in Höhe von  633,51 Euro von Herrn Jacob Wartmann für die Feuerwehr der Gemeinde Stepenitztal, Ortswehr Börzow.

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Sachverhalt

Gemäß § 44 (4) Kommunalverfassung MV darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben u.a. Zuwendungen (Spenden) einwerben und annehmen. Zuwendungen dürfen nur durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter eingeworben, das Angebot einer Zuwendung nur von ihnen entgegengenommen werden. Über die Annahme oder Vermittlung entscheidet die Gemeindevertretung, da die in der Hauptsatzung festgelegte Wertgrenze von 100,00 Euro erreicht wurde.     

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Finanz. Auswirkung

keine - Ein- und Auszahlungsverbuchung in gleicher Höhe im Produkt 12601 (Allgemeiner Brandschutz)

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