Vorlage öffentlich - VO/12SV/2023-1853

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1. Die Stadtvertretung bestimmt aus der Auswahl der beigefügten Potenzialflächen die Potenzialfläche VIII Sandstraße (Anlage 8) für die dauerhafte Unterbringung von Flüchtlingen oder Asylbegehrenden und gibt diese dem Landkreis Nordwestmecklenburg oder dem Land Mecklenburg-Vorpommern an Hand. Der Verkauf der Potenzialfläche ist weiter vorzubereiten und dafür u.a. eine Ermittlung des Verkehrswertes vorzunehmen.

2. Die Stadtvertretung bestimmt aus der Auswahl der beigefügten Potenzialflächen die Potenzialfläche IV Klützer Straße (Anlage 4) für die Errichtung einer Notunterkunft für die kurzfristige und zugleich befristete Unterbringung von Flüchtlingen oder Asylbegehrenden bis zur Fertigstellung der Dauereinrichtung und gibt diese dem Landkreis Nordwestmecklenburg oder dem Land Mecklenburg-Vorpommern an Hand. Der Verkauf oder die Verpachtung der Potenzialfläche ist weiter vorzubereiten.

3. Die Anhandgaben erfolgen unter der Maßgabe der Reduzierung  und gar des Verzichts des Standorts Upahl sowie vorbehaltlich verbindlicher Aussagen des Landkreises über die Vorbereitung weiterer baulicher Kapazitäten der Unterbringung von Flüchtlingen oder Asylbegehrenden an mehreren Standortes im gesamten Landkreis. Dabei ist die Stadt Grevesmühlen entsprechend seiner Einwohnerzahl und Infrastruktur gerecht zu berücksichtigen.

4. Der Landkreis Nordwestmecklenburg und das Land Mecklenburg-Vorpommern werden aufgefordert, alle erforderlichen infrastrukturellen Begleitmaßnahmen, insbesondere im Bereich der Sprachvermittlung, der Schulbetreuung und der sozialpädagogischen Betreuung im gleichen Zuge vorzubereiten.

 

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Sachverhalt

 Die Suche des Landkreises NWM nach Flächen für die Errichtung  von zeitlich begrenzten Notunterkünften sowie für Dauerunterkünft für Flüchtlinge oder Asylbegehrende ist hinlänglich bekannt. Insbesondere auch um eine Entlastung der Gemeinde Upahl zu erreichen, wurden verfügbare Flächen auch in der Stadt Grevesmühlen offen und transparent im Bau-und Hauptausschuss diskutiert. Dabei hat sich die Fläche in der Sandstraße am geeignetesten erwiesen, da sie zentral gelegen ist und trotzdem relativ wenig Wohnbebauung in der unmittelbaren Nähe vorhanden ist.

Die Fläche ist derzeitig noch verpachtet. Die Pachtverträge können durch fristgerechte Kündigung zum 31.12.2023 beendet werden. Gegebenenfalls sind für den dort ansässigen Gewerbebetrieb Ersatzflächen im Grünen Weg durch Abriss der dort noch befindlichen Garagen bereitzustellen.

Der Verkehrswert des Grundstücks soll durch Verkehrswertgutachten ermittelt werden. Ebenfalls gutachterlich festzustellen ist die Eignung des Baugrunds für das Vorhaben.

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Finanz. Auswirkung

 zusätzliche Einzahlungen in Höhe des Verkehrswerts

 

a.) bei planmäßigen Ausgaben: 

Deckung durch Planansatz in Höhe von:

0,00

Gesamtkosten:

00,00

im Produktsachkonto ( PSK ):

00000.00000000

 

b.) bei nicht planmäßigen Ausgaben: 

Deckung erfolgt über: 

Gesamtkosten:

00,00

1. folgende Einsparungen :

zusätzliche Kosten:

00,00

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

 

Bezeichnung

 

 

 

 

 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

Bezeichnung

 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

Bezeichnung

 

 

2. folgende Mehreinnahmen: 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

Bezeichnung

 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

Bezeichnung

 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

Bezeichnung

 

 

 

 

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Anlagen

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