Vorlage öffentlich - VO/10GV/2023-0599

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung beschließt die Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen für die Beschäftigten der Gemeinde auf das Amt Grevesmühlen-Land zu übertragen. 

Reduzieren

Sachverhalt

Die Unfallkasse MV führte von Juni bis August 2022 Besichtigungen der Standorte der Gemeindearbeiter in den Gemeinden im Amt Grevesmühlen-Land zur Überprüfung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes durch.

Es wurde u. a. festgestellt, dass zum Zeitpunkt der Besichtigungen keine Gefährdungsbeurteilungen verfügbar waren.

Eine dem Standort angepasste Gefährdungsbeurteilung ist gesetzlich vorgeschrieben und dient zur Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten. Sie muss den gesetzlichen Richtlinien der DGUV (Deutsche Unfallversicherung), dem Arbeitsschutzgesetz und der Betriebssicherheitsverordnung entsprechen. 

Die Einschätzung und Beurteilung der Standorte muss daher von einer Fachkraft für Arbeitssicherheit erfolgen. Es ist dabei unerheblich wie groß eine Gemeinde ist oder wie viele Gemeindearbeiter beschäftigt werden.

Eine regelmäßige Fortführung der Gefährdungsbeurteilung (ca. alle 3 Jahre) ist ebenfalls gesetzlich vorgeschrieben.

Eine zentrale Beauftragung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit ist wirtschaftlicher und mit weniger Aufwand verbunden. Da es sich um eine gesetzliche Aufgabe des eigenen Wirkungskreises handelt, muss die Gemeinde diese Aufgabe gemäß § 127 Absatz 1 Satz 3 Kommunalverfassung M-V dem Amt hierzu erst übertragen.

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Gesamtkosten Amt: 7.400,00 EUR zzgl. MwSt. für eine einmalige Erstellung der Gefährdungsbeurteilung

Gesamtkosten Amt: 1.200,00 EUR zzgl. MwSt. für die Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung alle drei Jahre

 

 Die Gesamtkosten werden jeweils auf die einzelnen zu beurteilenden Gemeindestandorte gleichermaßen aufgeteilt.

 

Loading...