Vorlage öffentlich - VO/10GV/2023-0598

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung erteilt ihre Zustimmung zur Annahme einer Zuwendung in Höhe von 500,00 Euro für die Sportanlage in Upahl von Herrn Werner Hans-Henning Schütz.

 

 

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Sachverhalt

Gemäß § 44 (4) Kommunalverfassung MV darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben u.a. Zuwendungen (Spenden) einwerben und annehmen. Zuwendungen dürfen nur durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter eingeworben, das Angebot einer Zuwendung nur von ihnen entgegengenommen werden. Über die Annahme oder Vermittlung entscheidet die Gemeindevertretung, da die in der Hauptsatzung festgelegte Wertgrenze von höchstens 100 Euro erreicht wurde. 

Zusätzlich ist durch die Gemeinde jährlich ein Bericht zu erstellen, in welchem die Geber, die Zuwendungen und die Zuwendungszwecke anzugeben sind. Der jeweils aktuelle Bericht ist der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.               

  

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Finanz. Auswirkung

 ungeplante Mehreinzahlungen in Höhe von 500,00 Euro; verfügbar für eine Auszahlung im Produkt 42401 (eigene Sportstätten)

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