Vorlage öffentlich - VO/10GV/2023-0586

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt, dass die in der Anlage aufgeführten Personen nach ihrer Wahl durch die Gemeindevertretung gemäß § 36 des Gerichtsverfassungsgesetzes auf die Vorschlagsliste der Gemeinde Upahl zur Wahl der Schöffen für den Amtsgerichtsbezirk Wismar für die Amtsperiode vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2028 gesetzt werden.

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Sachverhalt

Im Jahr 2023 steht wieder die Wahl der Schöffen und Hilfsschöffen für den Amtsgerichtsbezirk Wismar an. Grundlage hierfür ist das Gerichtsverfassungsgesetz (GVG). Nach § 36 Absatz 1 GVG stellt jede Gemeinde eine Vorschlagsliste für die Schöffen auf. Diese soll von 2/3 der Mitglieder der Gemeindevertretung gewählt werden, mindestens jedoch von der Mehrheit aller Mitglieder der Gemeindevertretung.

Für die Vorschlagsliste für den Bereich des Amtsgerichtsbezirks Wismar sind von der Gemeinde Upahl 2 Vorschläge zu unterbreiten, wovon 1 Vorschlag vorliegt.

 

Die Vorschlagsliste mit den Bürgerinnen und Bürgern, die sich bereit erklärt haben, für das Schöffenamt zu kandidieren, entnehmen Sie bitte der Anlage.

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Anlagen

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