Vorlage öffentlich - VO/10GV/2023-0586
Grunddaten
- Betreff:
-
Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen für den Amtsgerichtsbezirk Wismar
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Haupt- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Inka Berg
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Gemeindevertretung Upahl
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Entscheidung
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09.03.2023
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22.03.2023
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Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung beschließt, dass die in der Anlage aufgeführten Personen nach ihrer Wahl durch die Gemeindevertretung gemäß § 36 des Gerichtsverfassungsgesetzes auf die Vorschlagsliste der Gemeinde Upahl zur Wahl der Schöffen für den Amtsgerichtsbezirk Wismar für die Amtsperiode vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2028 gesetzt werden.
Sachverhalt
Im Jahr 2023 steht wieder die Wahl der Schöffen und Hilfsschöffen für den Amtsgerichtsbezirk Wismar an. Grundlage hierfür ist das Gerichtsverfassungsgesetz (GVG). Nach § 36 Absatz 1 GVG stellt jede Gemeinde eine Vorschlagsliste für die Schöffen auf. Diese soll von 2/3 der Mitglieder der Gemeindevertretung gewählt werden, mindestens jedoch von der Mehrheit aller Mitglieder der Gemeindevertretung.
Für die Vorschlagsliste für den Bereich des Amtsgerichtsbezirks Wismar sind von der Gemeinde Upahl 2 Vorschläge zu unterbreiten, wovon 1 Vorschlag vorliegt.
Die Vorschlagsliste mit den Bürgerinnen und Bürgern, die sich bereit erklärt haben, für das Schöffenamt zu kandidieren, entnehmen Sie bitte der Anlage.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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11,8 kB
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