Vorlage öffentlich - VO/10GV/2023-0587

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1. des Teilflächennutzungsplanes der ehemaligen Gemeinde Plüschow. Die Änderung des Teilflächennutzungsplanes umfasst den in dem beigefügten Übersichtsplan dargestellten Änderungsbereich.

 

2. Es werden folgende Planungsziele verfolgt:

Im Zusammenhang mit dem in Aufstellung befindlichen vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 10 der Gemeinde Upahl soll der wirksame Flächennutzungsplan an die Inhalte des Bebauungsplanes angepasst werden. Daher verfolgt die Gemeinde Upahl das Ziel, die bisherigen Darstellungen des Plangebietes in eine gewerbliche Baufläche nach § 1 Abs. 1 Nr. 3 BauNVO umzuwidmen.

 

3. Die Gemeindevertretung billigt den vorliegenden Entwurf der 1. Änderung des Teilflächennutzungsplanes der ehemaligen Gemeinde Plüschow sowie den Entwurf der zugehörigen Begründung inkl. Umweltbericht. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

4. Mit dem Entwurf soll die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.

 

5. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Beschlüsse ortsüblich bekannt zu machen.

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Sachverhalt

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Upahl hat in ihrer Sitzung am 17.03.2022 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 10 mit der Gebietsbezeichnung „Waldeck“ beschlossen. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 10 wird im Regelverfahren gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) aufgestellt.

 

Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der ehemaligen Gemeinde Plüschow ist der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 10 als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Zur Beachtung des Entwicklungsgebotes gemäß § 8 BauGB zwischen vorbereitender und verbindlicher Bauleitplanung wird eine Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich. Künftig wird für den Geltungsbereich der 1. Änderung des Teilflächennutzungsplanes der ehemaligen Gemeinde Plüschow eine gewerbliche Baufläche gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 3 BauNVO dargestellt.

 

Die 1. Änderung des Teilflächennutzungsplanes der ehemaligen Gemeinde Plüschow erfolgt im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB.

Die Gemeindevertretung wird gebeten, den Aufstellungsbeschluss zu fassen.

 

Mit dem vorliegenden Entwurf soll die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden. Die Gemeindevertretung wird gebeten, den Entwurf mit zugehöriger Begründung (inkl. Umweltbericht) zu billigen und diesen zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu bestimmen.

 

Der Bürgermeister wird gebeten, die Aufstellung sowie die Öffentlichkeitsbeteiligung ortsüblich bekannt zu machen.

 

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Finanz. Auswirkung

 Der Gemeinde entstehen keine Kosten.

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Anlagen

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