Vorlage öffentlich - VO/10GV/2023-0589
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss über die 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Upahl
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Haupt- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Jasmina Straßburger
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Upahl
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Entscheidung
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09.03.2023
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Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung beschließt die 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Upahl vom 28.12.2018 in der Fassung des Entwurfs laut Anlage 1. Dabei soll die Ersatzveröffentlichung im Falle unabwendbarer Ereignisse in § 11 Absatz 4 der Hauptsatzung auf folgende Weise vorgenommen werden:
1. ...........................................................................
2. ...........................................................................
3. ...........................................................................
Sachverhalt
Öffentliche Bekanntmachungen der Gemeinde Upahl erfolgen bisher gemäß § 11 der Hauptsatzung durch Abdruck in der "OSTSEE ZEITUNG, Grevesmühlener Zeitung". Durch eine Änderung der vertraglichen Grundlagen zum 10.10.2022 ist diese Art der öffentlichen Bekanntmachung jedoch nicht mehr wirtschaftlich, sodass eine Hauptsatzungsänderung zu Gunsten der öffentlichen Bekanntmachung über die Internetseite der Verwaltungsgemeinschaft Stadt Grevesmühlen/Amt Grevesmühlen-Land erfolgen soll.
Für alle öffentlichen Bekanntmachungen, für die der Gesetzgeber nach wie vor die Veröffentlichung in Schriftform fordert, wurde eine öffentliche Ausschreibung durchgeführt. Den Zuschlag bekam die Mecklenburger Blitz Verlag GmbH Co. KG, die somit als neues Medium für diese Art der Bekanntmachung in die Hauptsatzung aufzunehmen ist.
Der Änderungsbedarf in den §§ 5 und 8 ist Resultat praktischer Erfahrungen aus der Arbeit mit der Hauptsatzung. So wird für den Prüfbericht des Rechnungsprüfungsausschusses an keiner Stelle das Wort "Abschlussbericht" verwendet und das Wort Lieferungen in § 8 Absatz 2 Nr. 12 führt durch die schwierige Abgrenzung zum Erwerb beweglicher Sachen gemäß Nr. 5, die womöglich auch angeliefert werden, regelmäßig zu Mißverständnissen.
Zur besseren Übersicht und Lesbarkeit ist der Anlage neben dem Entwurf der 2. Änderungssatzung auch eine Synopse zu entnehmen. Darin sind die neuen Bestandteile der Hauptsatzung gelb eingefärbt.
Finanz. Auswirkung
Monatliche Auszahlungen aus dem Produktsachkonto der Stadt Grevesmühlen 11101-56360000
- bis zum 30.09.2022 1.800,- € netto,
- ab dem 01.10.2022 rabattiert durchschnittlich etwa 7.000,- € netto, wobei der Rabatt mit Ablauf des 31.12.2023 entfällt und
- mit Umsetzung der vorgeschlagenen Änderung der Hauptsatzungen in allen Gemeinden durchschnittlich etwa 1.500,- € netto.
Dargestellt ist hier das Gesamtvolumen der öffentlichen Bekanntmachungen der Verwaltungsgemeinschaft.
Die Angaben zum 2. und 3. Spiegelstrich basieren dabei auf einer Schätzung unter Zugrundelegung des bisherigen durchschnittlichen monatlichen Anzeigenvolumens, weil die Kosten von der Anzahl und Größe der öffentlichen Bekanntmachungen abhängig sind. Eine exakte Angabe ist in Ermangelung eines Fixpreises an dieser Stelle nicht möglich.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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196,4 kB
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2
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(wie Dokument)
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121,8 kB
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