Vorlage öffentlich - VO/10GV/2023-0592
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss zur Beauftragung eines Rechtsbeistands
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Haupt- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Pirko Scheiderer
- Verfasser:
- Scheiderer, Pirko
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Gemeindevertretung Upahl
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Entscheidung
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15.02.2023
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Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung beschliesst, einen Rechtsbeistand mit der Wahrnehmung der Intreessen der Gemeinde Upahl im Zusammenhang mit der durch den Landkreis Nordwestmecklenburg betriebenen Errichtung einer Gemeinschaftsunterbringung für geflüchtete Menschen im Gewerbegebiet Upahl zu beauftragen.
Sachverhalt
Der Landkreids Nordwestmecklenburg plant im Gewerbegebiet Upahl kurzfristig Unterbringungsmöglichkeiten für etwa 400 Geflüchtete in Containerbauweise auf einem Grundstück im Eigentum der Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH zu errichten. Die Gesellschaft ist 100%ige Tochter das Landkreises und hat über einen Beschluss des Aufsichtsrats einer Nutzungsänderung für diese Fläche zugestimmt. Daraufhin hat der Kreistag in seiner Sitzung am 26. Januar 2023 beschlossen, die Unterbringung von etwa 400 geflüchteten Menschen im Gewerbegebiet Upahl schnellst möglich zu realisieren. Die Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Upahl wurden im Rahmen einer Einwohnerversammlung am 2. Februar 2023 über die Pläne des Landkreises in Kenntnis gesetzt. Ob ein Baugenehmigungsverfahren bereits eingeleitet wurde, entzieht sich der Kenntnis der Verwaltung. Jedenfalls ist ein solches bisher nicht abgeschlossen worden. Mit den Bauarbeiten zur Vorbereitung der Fläche für die Aufstellung von Containern wurde jedoch in der 6. Kalenderwoche 2023 bereits begonnen, ohne dass eine Beteiligung der Gemeinde Upahl in dieser Sache stattgefunden hat. Nach Auffaassung der Gemeindevertretung entspricht dieses Vorgehen des Landkreises nicht den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen. Die Gemeindevertetung beabsichtigt zur juristischen Beratung in dieser Angelegneheit einen Rechtsbeistand zu bauftragen.
Die Dringlichkeit in dieser Angelegenheit ergibt sich aus dem Umstand, dass der Landkreis bereits begonnen hat, das Bauvorhaben umnzusetzen, ohne bisher der Gemeinde Upahl rechtliches Gehör gewährt zu haben.
