Vorlage öffentlich - VO/13GV/2023-0788

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 1. Die Gemeindevertretung billigt den vorliegenden Entwurf der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 sowie den Entwurf der zugehörigen Begründung inkl. Umweltbelange.

2. Mit dem Entwurf der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 soll die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.

3. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

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Sachverhalt

 Die Gemeinde Gägelow hat am 23.02.2021 die Aufstellung der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Gewerbegebiet Gägelow“ beschlossen. Es wird das Ziel verfolgt, zukünftig Einzelhandelsbetriebe mit nahversorgungs- und zentrenrelevanten Sortimenten auszuschließen.

Seit der Aufstellung der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 hat die Gemeinde sich mit verschiedensten Möglichkeiten, weitere planungsrechtliche Anpassungen an dem Bebauungsplan Nr. 2 vorzunehmen, beschäftigt. Alle weiteren beabsichtigten Änderungen wurden verworfen, so dass es letztlich bei dem Ausschluss von Einzelhandelsbetrieben mit nahversorgungs- und zentrenrelevanten Sortimenten blieb.

Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 22 schaffte die Gemeinde Gägelow die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Standortverlagerung des Nahversorgers „Norma“ aus dem Mecklenburger Einkaufzentrum (MEZ) an die Landesstraße 01. Das Amt für Raumordnung und Landesplanung sowie einige Gemeinden des Stadt-Umland-Raumes Wismar bewerteten die Standortverlagerung auf einer außerordentlichen Sitzung am 02.04.2019 grundsätzlich positiv, knüpften dies jedoch an eine Maßgabe. Es wurde gefordert, dass die Gemeinde Gägelow in ihren Gewerbegebieten, insbesondere in denen der Bebauungspläne Nr. 1 und Nr. 2, nahversorgungs- und zentrenrelevante Einzelhandelssortimente ausschließt. Dieser Forderung kommt die Gemeinde mit der vorliegenden Planung nach.

Mit dem vorliegenden Entwurf der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 soll die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchgeführt werden.

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Finanz. Auswirkung

 

a.) bei planmäßigen Ausgaben: 

Deckung durch Planansatz in Höhe von:

0,00

Gesamtkosten:

00,00

im Produktsachkonto ( PSK ):

00000.00000000

 

b.) bei nicht planmäßigen Ausgaben: 

Deckung erfolgt über: 

Gesamtkosten:

00,00

1. folgende Einsparungen :

zusätzliche Kosten:

00,00

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

 

Bezeichnung

 

 

 

 

 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

Bezeichnung

 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

Bezeichnung

 

 

2. folgende Mehreinnahmen: 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

Bezeichnung

 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

Bezeichnung

 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

Bezeichnung

 

 

 

 

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Anlagen

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