Informationsvorlage - VO/12SV/2023-1827

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die geplante Errichtung einer Gemeinschaftsunterkunft in Upahl hat große Aufmerksamkeit in der Bevölkerung und in den Medien erzeugt. Diese Einrichtung, aber auch die vom Landrat angekündigte Verlegung des Standorts in Upahl, wird auch für Grevesmühlen Auswirkungen haben.

Der Bürgermeister ist bereits seit Anfang 2022, mit dem Beginn der Flüchtlingsbewegung aus der Ukraine, stetig über die sich verändernde Situation im Landkreis in Gesprächsrunden des Landrats informiert worden. Demnach waren bereits im Jahr 2022 aus unterschiedlichen Gründen schnelle Hilfen erforderlich. So hatte die Stadt zum Beispiel zwischenzeitlich die Sport- und Mehrzweckhalle als Notunterkunft bereitgestellt. Ferner erging im August 2022 eine schriftliche Aufforderung, potenzielle Standorte für die Unterbringung für Geflüchtete, vorrangig aus Drittstaaten, in der Stadt und im Amt zu melden. Die bestehende Einrichtung in Wismar drohte bereits damals, nicht auszureichen. Dieser Aufforderung ist die Stadt mit einem Angebot eines stadteigenen Grundstücks am Börzower Weg nachgekommen, weitere private Offerten sowie eigene Standortprüfungen des Landkreises in Grevesmühlen sind dem Bürgermeister aus mehreren Gesprächen und E-Mailverkehr mit dem Landrat bekannt. Der Hauptausschuss wurde hierüber regelmäßig informiert.

Zu Beginn des Jahres wurden die Bemühungen des Landkreises offenkundig intensiviert, nachdem erste Sporthallen in Wismar zusätzlich als Notunterkünfte eingerichtet werden mussten. Unter anderem standen kurzzeitig potenzielle Unterkünfte in Gägelow und Grevesmühlen zur Rede, kurz bevor die Standortentscheidung für Upahl alle Beteiligten in der Kommunalverwaltung überraschte. Der weitere Werdegang ist hinlänglich bekannt. Nicht hinreichend bekannt indes sind die Gründe, die gegen die Entscheidung für Standorte in Grevesmühlen und Gägelow den Ausschlag gaben. Auch waren uns potenzielle Standorte in anderen Amtsbereichen nicht bekannt.

Aus dieser Sachlage heraus hat der Kreisverband des Städte- und Gemeindetags in seiner Sitzung am 01.02.2023 beiliegendes Papier beschlossen und hiernach dem Landrat und dem Kreistagspräsidenten überstellt. Parallel hierzu lud der Landrat die Bürgermeister größerer Gemeinden im Kreis und den Vorstand des StGT-Kreisverbands zu einer gemeinsamen Sitzung mit dem Kreisausschuss ein. Hierüber wird eingehender mündlich berichtet.

Grundsätzlich ist für die Stadt Grevesmühlen festzustellen, dass sie sich, nach nachvollziehbarem Entscheidungsprozess auf Landkreisebene und bei Einbeziehung der kommunalen Gremien, dazu bereit erklärt, für einen Standort für eine Gemeinschaftsunterkunft zur Verfügung zu stehen. Dies gilt aber unter dem Vorbehalt der angemessenen Größenordnung, was impliziert, dass im Gegenzug der Standort Upahl schnellstmöglich wieder aufgegeben oder zumindest deutlich reduziert wird.

Weitere, nicht minder bedeutsame Aufgabenstellungen erwachsen daraus im Bereich des Wohnungsbaus und der öffentlichen Infrastruktur.

Letztlich ist die Integration von Geflüchteten nur leistbar, wenn dazu Bereitschaft in der Bevölkerung besteht. Diese Bereitschaft ist nur zu erwarten, wenn sie in den Prozess eingebunden wird, ein Plan erkennbar ist und dieser keine Überforderung der Zivilgesellschaft offenkundig macht.

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Finanz. Auswirkung

 

 

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Anlagen

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