Vorlage öffentlich - VO/12SV/2023-1817

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung beschließt die 4. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Grevesmühlen vom 27.06.2019 in der Fassung des Entwurfs laut Anlage 1.

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Sachverhalt

Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Grevesmühlen erfolgen bisher gemäß § 13 der Hauptsatzung durch Abdruck in der "OSTSEE ZEITUNG, Grevesmühlener Zeitung". Durch eine Änderung der vertraglichen Grundlagen zum 10.10.2022 ist diese Art der öffentlichen Bekanntmachung jedoch nicht mehr wirtschaftlich, sodass eine Hauptsatzungsänderung zu Gunsten der öffentlichen Bekanntmachung über die Internetseite der Stadt Grevesmühlen erfolgen soll.

Für alle öffentlichen Bekanntmachungen, für die der Gesetzgeber nach wie vor die Veröffentlichung in Schriftform fordert, wurde eine öffentliche Ausschreibung durchgeführt. Den Zuschlag bekam die Mecklenburger Blitz Verlag GmbH Co. KG, die somit als neues Medium für diese Art der Bekanntmachung in die Hauptsatzung aufzunehmen ist.

Der Änderungsbedarf in den §§ 5 und 6 ist Resultat praktischer Erfahrungen aus der Arbeit mit der Hauptsatzung. So wird für den Prüfbericht des Rechnungsprüfungsausschusses an keiner Stelle das Wort "Abschlussbericht" verwendet und und das Wort Lieferungen in § 6 Absatz 1 Nr. 12 führt durch die schwierige Abgrenzung zum Erwerb beweglicher Sachen gemäß Nr. 5, die womöglich auch angeliefert werden, regelmäßig zu Mißverständnissen.

Neu in die Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) aufgenommen wurde in § 36 Absatz 5 als zweiter Satz die Möglichkeit, dass die Hauptsatzung einer Gemeinde, die kein eigenes Prüfungsamt gebildet hat, bestimmen kann, dass bei der Besetzung des Rechnungsprüfungsausschusses eine Mehrheit von Mitgliedern der Stadtvertretung nicht erforderlich ist. Dieser Änderung der gesetzlichen Grundlage wird mit der vorgeschlagenen Änderung des § 7 Absatz 3 Satz 2 der Hauptsatzung Rechnung getragen.

Zur besseren Übersicht und Lesbarkeit ist der Anlage neben dem Entwurf der 4. Änderungssatzung auch eine Synopse zu entnehmen. Darin sind die neuen Bestandteile der Hauptsatzung gelb eingefärbt.

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Finanz. Auswirkung

Monatliche Auszahlungen aus dem Produktsachkonto 11101-56360000

- bis zum 30.09.2022: 1.800,- € netto

- ab dem 01.10.2022: Rabattiert durchschnittlich etwa 7.000,- € netto, wobei der Rabatt mit Ablauf des 31.12.2023 entfällt

- mit Umsetzung der vorgeschlagenen Änderung der Hauptsatzung durchschnittlich etwa 1.500,- € netto.

 

Die Angaben zum 2. und 3. Spiegelstrich basieren dabei auf einer Schätzung unter Zugrundelegung des bisherigen durchschnittlichen monatlichen Anzeigenvolumens, weil die Kosten von der Anzahl und Größe der öffentlichen Bekanntmachungen abhängig sind. Eine exakte Angabe ist in Ermangelung eines Fixpreises an dieser Stelle nicht möglich.

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Anlagen

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