Vorlage öffentlich - VO/12SV/2023-1813
Grunddaten
- Betreff:
-
Erhöhung der Kapazität der Grundschule "Fritz Reuter"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Kultur, Bildung und Soziales
- Bearbeiter:
- Alexander Rehwaldt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss Stadt Grevesmühlen
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Vorberatung
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31.01.2023
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Geplant
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Stadtvertretung Grevesmühlen
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Entscheidung
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27.02.2023
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Sachverhalt
Zum Schuljahr 2023/24 werden voraussichtlich 140 Kinder in die zwei Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Grevesmühlen aufgenommen. Bei der bisher geplanten Bildung von fünf ersten Klassen ergibt sich ein durchschnittliche Klassenstärke von 28 Schülerinnen und Schüler. Darüber hinaus gibt es in diesem Jahr etwa 85 Anmeldungen mit dem Schulwunsch Grundschule "Fritz Reuter" und etwa 55 Anmeldungen für die Grundschule "Am Ploggensee".
Um eine angemessene Klassenstärke zu erreichen und möglichst vielen Kindern den priorisierten Schulwunsch zu ermöglichen, sollen auf Vorschlag der Schulleitung der Grundschule „Fritz Reuter“ und dem Staatlichen Schulamt Schwerin an dieser Schule im kommenden Schuljahr drei statt der geplanten zwei ersten Klassen gebildet werden.
Diese Vorgehensweise ist mit der Schulleitung der Grundschule "Am Ploggensee" abgestimmt.
Für die zusätzliche Klasse wird der bisherige Kunstraum in einen regulären Klassenraum umgewandelt. Dieser Raum hat eine Größe von 51,70 m². Bei der Annahme eines Platzbedarfs von 1,9 m² je Schüler gemäß § 3 (3) der Schulkapazitätsverordnung M-V ist in diesem Raum eine theoretische Klassenstärke von 27 Schülerinnen und Schülern möglich. Bei Annahme von 25 Kindern in diesem Klassenraum erhöht sich die Gesamtkapazität von 255 auf 280 Schülerinnen und Schüler.
Als Ersatz für den Kunstraum wird im Untergeschoss der Schule ein Raum für den Kunst- und Zeichenunterricht hergerichtet.
Durch die relativ gleichmäßige Aufteilung der Schulanfänger auf beide Grundschulen wird eine Klassenstärke von etwa 23 Kindern erwartet.
Das erforderliche Einvernehmen mit dem Landkreis Nordwestmecklenburg als Träger der Schulentwicklungsplanung gemäß § 2 (2) der Schulkapazitätsverordnung M-V wurde bereits hergestellt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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202,4 kB
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