Vorlage öffentlich - VO/12SV/2022-1808

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss der Stadt Grevesmühlen beschließt die Annahme von Spenden

- für die Gestaltung des Stadtbilds in Höhe von 166,06 Euro von der Fa. Blumen Mundt GbR

 

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Sachverhalt

Gemäß § 44 (4) Kommunalverfassung MV darf die Stadt zur Erfüllung ihrer Aufgaben u.a. Zuwendungen (Spenden) einwerben und annehmen. Zuwendungen dürfen nur durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter eingeworben, das Angebot einer Zuwendung nur von ihnen entgegengenommen werden. Über die Annahme oder Vermittlung entscheidet der Hauptausschuss, insofern die in der Hauptsatzung gemäß § 6 (1), Nr. 15 festgelegte Wertgrenze von 100,00 bis 1.000,00 Euro zutrifft.     

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Finanz. Auswirkung

 ungeplante Mehreinzahlungen in Höhe von 166,06 Euro; PSK für Auszahlung abhängig von der Verwendung

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