Vorlage öffentlich - VO/11GV/2010-009-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufbau einer Breitbandversorgung, finanzielle Änderungen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Lars Prahler
- Verfasser:
- Herr Prahler
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Warnow
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Entscheidung
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28.09.2011
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Verwaltung hatte auf Basis des Beschlusses VO/11GV/2010-009 den Antrag auf Förderung der Errichtung eine Breitbandversorgung gestellt. Am 31.05.2011 folgte daraufhin der Bewilligungsbescheid des Landwirtschaftsministeriums, der jedoch erst am 06.06.11 bei der Verwaltung einging.
Die Deutsche Telekom hatte dann, nachdem sie gebeten wurde auf dieser Basis den Vertrag vorzubereiten, mitgeteilt, dass die Bindefrist am 07.06. ausgelaufen sei und nunmehr das Angebot nicht mehr aufrecht erhalten werden könne.
Sie haben vielmehr dem Zweckverband Elektr. Verwaltung das inm der Anlage beigefügte Angebot unterbreitet.
Die weist nunmehr eine Wirtschaftlichkeitslücke von 116.545,00 aus (vorher: 79.598,00 ). Unter der Voraussetzung, dass die Maßnahme zu 90 % gefördert wird, wäre ein Eigenanteil von 11.655,00 insgesamt einzustellen. (vorher: 7.960 ).
Der Zweckverband hat auch den weiteren pot. Anbieter wemacom als Rechtsnachfolger von Loft Net befragt. Dieses Unternehmen steht ebenfalls nicht mehr zum Angebot aus dem Jahre 2010 und wird kein erneutes Angebot abgeben.
Technisch wird ab 2012 darüber hinaus für den Ortsteil Warnow ein LTE-Netz vorliegen. Dies ergibt sich aus den Ausbauplänen der D.Telekom, die dem Zweckverband D.Telekom vorliegen. . Dieses wird kostenlos für die Gemeinde sein. Ob damit auch Thorstorf, Bössow und Großenhof abgesichert werden können, ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht sicher. Auch ist nicht bekannt, welche Leistungskennwerte das LTE-Netz der Gem3inde Warnow bringen wird.
So verbleibt die Entscheidung, ob auf Basis des Angebotes der D.Telekom eine neuerliche Antragstellung auf Förderung erfolgen soll.
Der Beschluss wird vom Förderungsgeber eingefordert. Mit dem Landwirtschaftsministerium ist darüber hinaus zu verhandeln, dass die bereits zugesicherten Mittel nicht verfallen.
