Vorlage öffentlich - VO/10GV/2022-0578

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Upahl beschließt die 1. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Upahl über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge der Wasser- und Bodenverbände Stepenitz-Maurine und Wallensteingraben-Küste.

 

 

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Sachverhalt

 

Im Vergleich zum Vorjahr hat sich der zu zahlende Beitrag an den Wasser- und Bodenverband um 6.789,57 € erhöht. Diese Erhöhung resultiert aus der Anhebung des Rohrleitungszuschlages des Wasser- und Bodenverbandes Stepenitz-Maurine von jährlich 6.789,57 € auf 13.579,14 €.

In diesem Zuge wurde die Kalkulation der Verwaltungsgebühr überprüft. Gegenüber der letzten Kalkulation im Jahr 2022 erhöht sich die Verwaltungsgebühr von bisher 1,79 €/ha auf 1,86 €/ha und Jahr.

Der Gebührensatz erhöht sich insgesamt somit wie folgt:

 

  • für den Verband „Stepenitz-Maurine“

 

Nutzungsarten

Zu-/Abschlag

Gebührensatz in €/ha

Bergbaubetrieb, Tagebau, Grube, Steinbruch, Sport-, Freizeit- und Erholungsfläche, Landwirtschaftsfläche ohne Zuschlag (Ackerland, Grünland, Gartenland, Weingarten, Obstplantage), Friedhof

 

 

-

 

 

16,03

(bisher 14,50)

Wohnbaufläche, Verkehrsfläche, Industrie- und Gewerbefläche, Fläche gemischter Nutzung (Gebäude- und Freifläche Mischnutzung Wohnen und Land- und Forstwirtschaft), Fläche besonderer funktionaler Prägung

 

 

350 % Zuschlag

 

 

55,42

(bisher 53,89)

Landwirtschaftsfläche Brachland, Wald, Gehölz, Sumpf, Unland, Stehendes Gewässer

 

50 % Abschlag

 

10,41

(bisher 8,88)

Fließgewässer, Hafenbecken

80 % Abschlag

7,03

(bisher 5,50)

 

 

  • für den Verband „Wallensteingraben-Küste“

 

 

 

Nutzungsart

Zu-/Abschlag

Gebührensatz in €/ha

Verkehr

350 % Zuschlag

24,36

(bisher 24,29)

Wald/Gehölz, Heide/Moor/Sumpf,

Unland/Vegetationslose Fläche

50 % Abschlag

4,36

(bisher 4,29)

Gewässer

90 % Abschlag

2,36

(bisher 2,29)

 

 

 

Die Kalkulation ist der Beschlussvorlage beigefügt.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Mit der Anhebung der Gebühr wird vermieden, dass eine Unterdeckung zu Lasten des Haushaltes der Gemeinde Upahl entsteht.

 

 

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Anlagen

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