Vorlage öffentlich - VO/12SV/2022-1773

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung hebt die Bestellung von Frau Dorina Reschke zur Gleichstellungsbeauftragten mit Wirkung zum 31.10.2022 auf.

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Sachverhalt

Die bisherige Gleichstellungsbeauftragte scheidet aus der Stadtverwaltung Grevesmühlen aus. Damit einher geht aus Sicht der Verwaltungsleitung, die Aufhebung der Berufung zur Gleichstellungsbeauftragten, um den Weg für die Organisation der Nachfolge frei zu geben, denn zur Bestellung einer hauptamtlichen Gleichstellungsbeauftragten sind Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern gemäß § 41 Absatz 1 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) verpflichtet. 

 

Die Aufhebung der Bestellung erfolgt gemäß § 41 Absatz 2 Satz 2 KV M-V mit der Mehrheit aller Mitglieder der Stadtvertretung.

 

Der weitergehende Sachverhalt in dieser Angelegenheit unterliegt wegen konkreter arbeitsrechtlicher Belange der Verschwiegenheitspflicht. Er ist daher neben weitergehenden Informationen der – nicht öffentlichen - Anlage zu entnehmen.

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Finanz. Auswirkung

 

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