Vorlage öffentlich - VO/13GV/2022-0757
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss über eine überplanmäßige Auszahlung für das Vorhaben „Errichtung eines Sozialgebäudes für die Kapelle Weitendorf“
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Annette Kutschera
- Verfasser:
- Annette Kutschera
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Bauausschuss Gägelow
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Vorberatung
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15.08.2022
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Geplant
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Finanzausschuss Gägelow
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Vorberatung
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22.08.2022
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Erledigt
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Gemeindevertretung Gägelow
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Entscheidung
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30.08.2022
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Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung beschließt für das Vorhaben „Errichtung eines Sozialgebäudes für die Kapelle Weitendorf“ eine überplanmäßige Auszahlung für das Produktsachkonto 28101.09600000-068 in Höhe von 162.000 €. Die Gegenfinanzierung erfolgt aus dem Produktsachkonto 21502.09600000-065.
Sachverhalt
Um die Kapelle Weitendorf noch besser als Kultur- und Veranstaltungsort in der Region zu etablieren, soll hinter der Kapelle ein Sozialgebäude mit WC´s, Teeküche und Lagermöglichkeit errichtet werden. Für das Vorhaben wurden mit Zuwendungsbescheid vom 21.04.2021 Fördermittel in Höhe von 180.000 € bewilligt, die bis zum 30.11.2022 abzurechnen sind. Nach Rücksprache mit dem Fördermittelgeber kann zum Jahresende 2022 eine Übertragung der Mittel in das Jahr 2023 beantragt werden.
Für die Maßnahme stehen im Haushalt der Gemeinde Gägelow 225.947,36 € zur Verfügung. Die aktuelle Kostenberechnung beläuft sich auf rund 388.000 €, so dass zur Sicherung der Finanzierung eine überplanmäßige Auszahlung in Höhe von voraussichtlich 162.000 € erforderlich wird. Die Gegenfinanzierung erfolgt aus dem Produktsachkonto 21502.09600000-065 Anbau Regionale Schule Proseken. Dort stehen 1.904.400 € zur Verfügung, die im Jahr 2022 nicht in voller Höhe benötigt werden.
Gemäß § 6 Abs. 4 Nr. 11 der Hauptsatzung der Gemeinde Gägelow entscheidet der Hauptausschuss über überplanmäßige Auszahlungen über 5.000 € bis 20.000 € je Fall, so dass die Gemeindevertretung für die Entscheidung verantwortlich ist.
Finanz. Auswirkung
a.) bei planmäßigen Ausgaben: |
Deckung durch Planansatz in Höhe von: |
0,00 € |
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Gesamtkosten: |
00,00 € |
im Produktsachkonto ( PSK ): |
00000.00000000 |
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b.) bei nicht planmäßigen Ausgaben: |
Deckung erfolgt über: |
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Gesamtkosten: |
388.000 € |
1. folgende Einsparungen : |
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zusätzliche Kosten: |
162.000 € |
im PSK 21502.09600000-065 in Höhe von: |
162.000 € |
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Bezeichnung |
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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Bezeichnung |
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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Bezeichnung |
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… |
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2. folgende Mehreinnahmen: |
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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Bezeichnung |
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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Bezeichnung |
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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Bezeichnung |
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… |
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