Vorlage öffentlich - VO/10GV/2022-0556

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Upahl billigt den vorliegenden Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 10 „Waldeck“ sowie den Vorentwurf der zugehörigen Begründung inkl. Umweltbericht. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

2. Mit dem Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 10 soll die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt werden.

 

3. Der Bürgermeister wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

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Sachverhalt

 Die Gemeindevertretung der Gemeinde Upahl hat in ihrer Sitzung am 17.03.2022 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 10 mit der Gebietsbezeichnung „Waldeck“ beschlossen. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 10 wird im Regelverfahren gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) aufgestellt.

Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 10 beabsichtigt die Gemeinde Upahl, in dem Ortsteil Waldeck einem regionalen Gewerbetreibenden das vorhandene gewerbliche Unternehmen planungsrechtlich zu sichern. Darüber hinaus soll in räumlicher Nähe zum Gewerbebetrieb ein betriebsbezogenes Wohngebäude entwickelt werden. Planungsrechtlich soll dies durch die Ausweisung von Gewerbegebieten nach § 8 Baunutzungsverordnung (BauNVO) erfolgen.

 

Die Gemeindevertretung wird gebeten, den vorliegenden Vorentwurf zu billigen und die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zu beschließen. Zeitgleich zur Öffentlichkeitsbeteiligung soll die frühzeitige Beteiligung der betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgen.

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Finanz. Auswirkung

 Es entstehen der Gemeinde keine Kosten.

 

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Anlagen

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