Vorlage öffentlich - VO/12SV/2022-1720

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 Die Stadtvertretung beschließt, dem Antrag auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens zu zustimmen.

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Sachverhalt

 Es wird die Eröffnung eines Bebauungsplanverfahrens beantragt. 

 

Der Vorhabenträger beabsichtigt auf einer Teilfläche des Flurstückes 79/2 der Flur 1, Gemarkung Wotenitz ein Wohnhaus zu errichten.

 

Derzeit befindet sich das in Aussicht genommene Plangebiet im Außenbereich, sodass ohne eine Planung kein Baurecht besteht.

 

Alle anfallenden Kosten dieses Verfahren tragen die Antragssteller.

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Finanz. Auswirkung

 Es entstehen keine Kosten für die Gemeinde.

 

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Anlagen

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