Vorlage öffentlich - VO/13GV/2022-0754
Grunddaten
- Betreff:
-
Beräumung von Abfällen auf dem Grundstück Forststraße 8 und 9 in 23968 Gägelow, OT Jamel, Beschluss über die Aufhebung des Beschlusses VO/13GV/2021-654 vom 25.05.2021 sowie über eine überplanmäßige Aufwendung/Auszahlung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Annette Kutschera
- Verfasser:
- Annette Kutschera
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Bauausschuss Gägelow
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Vorberatung
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20.06.2022
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Erledigt
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Gemeindevertretung Gägelow
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Entscheidung
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21.06.2022
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Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung beschließt die Aufhebung des Beschlusses VO/13GV/2021-654 vom 25.05.2021 sowie eine überplanmäßige Aufwendung/Auszahlung in Höhe von 60.100,00 € für das Vorhaben „Beräumung von Abfällen auf dem Grundstück Forststraße 8 und 9 in 23968 Gägelow, OT Jamel“. Die Gegenfinanzierung erfolgt aus dem PSK 21502.09600000-065.
Sachverhalt
Die Gemeinde Gägelow ist Eigentümerin der Flurstücke 5 und 7/1 in der Gemarkung Jamel. Auf der Fläche befinden sich die Reste des ehemaligen Gutshauses sowie erhebliche Altablagerungen, die eine Gefahr für die einzelnen Bewohner des Ortes und die Allgemeinheit darstellen.
Für die Beräumung des Grundstückes liegt eine Anordnung der Unteren Abfallbehörde vor. Danach sind alle Abfälle inkl. der Reste des Gutshauses bis zum 31.12.2022 zu beseitigen. Die Anordnung liegt dieser Beschlussvorlage bei. Insgesamt müssen ca. 400 t Bauabfallmasse und 600 t – 700 t Bauschutt beräumt und entsorgt werden. Dementsprechend erhöhen sich die Kosten auf 361.100 €. Bisher wurde die Bauabfallmasse mit 200 t angegeben.
Für die Maßnahme wurde eine Zuwendung nach der Richtlinie zur nachhaltigen ländlichen Entwicklung und Wiedernutzbarmachung devastierter Flächen und Rekultivierung von Deponien gemäß Nr. 2.2.1 Wiedernutzbarmachung devastierter Flächen (Förderbereich 2) in Höhe von 361.000 € bewilligt, wovon die Gemeinde den nationalen Kofinanzierungsanteil von 90.275 € selbst tragen muss. Der Zuwendungsbescheid liegt dieser Beschlussvorlage bei.
Die Gemeindevertretung hatte am 25.05.2021 beschlossen, lediglich den Bauabfall zu beräumen und die Reste des Gutshauses auf der Fläche zu belassen. Dieser Beschluss VO/13GV/2021-654 ist aufzuheben.
Zur Sicherstellung der Finanzierung wird eine überplanmäßige Aufwendung/Auszahlung in Höhe von 60.100,00 € erforderlich. Gegenfinanzierung erfolgt aus dem PSK 21502.09600000-065 „Anbau Regionale Schule Proseken“. Dort stehen für das laufende Haushaltsjahr 1.904.400 € zur Verfügung, die 2022 nicht in voller Höhe benötigt werden (siehe Anlage Ermittlung ÜPL).
Finanz. Auswirkung
a.) bei planmäßigen Ausgaben: |
Deckung durch Planansatz in Höhe von: |
0,00 € |
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Gesamtkosten: |
00,00 € |
im Produktsachkonto ( PSK ): |
00000.00000000 |
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b.) bei nicht planmäßigen Ausgaben: |
Deckung erfolgt über: |
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Gesamtkosten: |
451.400 € |
1. folgende Einsparungen : |
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zusätzliche Kosten: |
350.500 € |
im PSK 21502.09600000-065 in Höhe von: |
60.100 € |
Durch die erhöhte Zuwendung ergibt sich ein tatsächlicher Mehrbedarf von 60.100 €. |
Bezeichnung: Anbau RS Proseken |
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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Bezeichnung |
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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Bezeichnung |
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… |
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2. folgende Mehreinnahmen: |
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im PSK 11401.41442000 in Höhe von: |
240.400 € |
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Bezeichnung: Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke vom Land |
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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Bezeichnung |
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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Bezeichnung |
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… |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,7 MB
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2
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(wie Dokument)
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3,1 MB
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3
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(wie Dokument)
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4,8 kB
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