Informationsvorlage - VO/12SV/2022-1647

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 Anfrage von Herrn Bendiks

1. Ist das Befahren in beide Richtungen von Taxen in den Straßen Große Seestraße, Hinterstraße, August-Bebel-Straße, Freytagstraße und Pfaffenhufe möglich?

Antwort: Für ein solches Vorhaben wäre eine Verkehrsrechtliche Anordnung des Landkreises Nordwestmecklenburg erforderlich. Die Stadt hat lediglich die Befugnis, entsprechende Anträge zu stellen. Das verabredete Vorgehen dabei ist, derartige Anträge vorab im Umwelt- und Ordnungsausschuss zu diskutieren und zu entscheiden.

Sollte der Fragesteller dieses Vorhaben also konkret vorschlagen wollen, könnte er Sorge dafür tragen, dass von einem Mitglied des Ausschusses ein entsprechender Antrag gestellt wird oder alternativ dazu dies als Antrag in die Stadtvertretung einbringen.

 

Anfrage von Herrn Grote

1. Besteht die Möglichkeit aus Richtung Warnow kommend ein Ortsschild aufzustellen?

Antwort:

Dies ist mit der zuständigen Straßenverkehrsbehörde abzustimmen und von dort festzulegen. Ob diese Anfrage an die Straßenverkehrsbehörde gestellt wird, ist vorab im Umwelt- und Ordnungsausschuss zu beraten. 

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Finanz. Auswirkung

 

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Anlagen

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