Vorlage öffentlich - VO/12SV/2021-1593
Grunddaten
- Betreff:
-
Berufung einer Inklusionsrätin/ eines Inklusionsrates und einer Stellvertretung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Haupt- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Inka Berg
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Hauptausschuss Stadt Grevesmühlen
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Vorberatung
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01.02.2022
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Geplant
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Stadtvertretung Grevesmühlen
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Entscheidung
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21.02.2022
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Sachverhalt
Mit Beschluss der Stadtvertretung vom 06.09.2021erfolgte die 3. Änderung der Hauptsatzung.
Gemäß §7b Abs. 1 der Hauptsatzung der Stadt Grevesmühlen beruft die Stadtvertretung eine Inklusionsrätin/einen Inklusionsrat sowie eine Stellvertretung für die Dauer einer Wahlperiode.
In den Sitzungen der Stadtvertretung und ihrer Ausschüsse soll die Inklusionsrätin/ der Inklusionsrat Rederecht zu allen inklusionsrelevanten Tagesordnungspunkten erhalten.
Die Inklusionsrätin/ der Inklusionsrat soll durch den Bürgermeister in inklusionsrelevante Projekte regelmäßig einbezogen werden.
Über die Tätigkeit wird der Stadtvertretung einmal jährlich Bericht erstattet.