Vorlage öffentlich - VO/06GV/2021-0312

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 Die Gemeindevertretung der Gemeinde Roggenstorf beschließt die Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes für das Haushaltsjahr 2022 und  die Finanzplanjahre 2023 bis 2025. 

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Sachverhalt

 Gesetzliche Grundlage für die Aufstellung eines Haushaltssihcerungskonzeptes bildet der § 43 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern.

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

 

 

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Anlagen

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