Vorlage öffentlich - VO/13GV/2021-0697

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Gemäß § 60 KV M-V hat die Gemeinde für den Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen. Die Gemeindevertretung beschließt über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses.

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss der Gemeinde Gägelow zum 31. Dezember 2019 gemäß § 3a KPG geprüft und das Ergebnis in seinem Prüfungsbericht und seinem Prüfungsvermerk zusammengefasst, welche dieser Vorlage beigefügt sind.

Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich sind, dass sie der Feststellung der Gemeindevertretung und der Entlastung des Bürgermeisters durch die Gemeindevertretung entgegenstehen könnten. Die Entlastung des Bürgermeisters erfolgt mit gesondertem Beschluss.

Die Entnahme aus der Kapitalrücklage ist gemäß § 18 (3) GemHVO-Doppik M-V durch die Gemeindevertretung zu beschließen und durch die Rechtsaufsichtsbehörde zu genehmigen.

      

 

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Finanz. Auswirkung

siehe Anhang         

 

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Anlagen

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