Vorlage öffentlich - VO/13GV/2021-0711
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung über die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 „Proseken Nord“
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Sandra Bichbäumer
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Bauausschuss Gägelow
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Vorberatung
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22.11.2021
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Erledigt
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Gemeindevertretung Gägelow
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Entscheidung
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30.11.2021
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Beschlussvorschlag
1. Die Gemeindevertretung billigt den vorliegenden Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 sowie den Entwurf der zugehörigen Begründung inkl. Umweltbelange.
2. Mit dem Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 soll die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.
3. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Sachverhalt
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Gägelow hat am 31.08.2021 die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 „Proseken Nord“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB beschlossen.
Anlass der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 ist eine vorliegende Anfrage, auf dem Flurstück 4/216 (teilw.), Flur 1, Gemarkung Proseken, eine Einfamilienhausbebauung zu realisieren. Für das betroffene Grundstück ist im Ursprungsplan eine Ausgleichsfläche festgesetzt. Derzeit wird das Grundstück als Zufahrt zum nördlich gelegenen Grundstück sowie als Abstellfläche genutzt.
In Erweiterung der vorhandenen Häuserreihe entlang des Ahornweges erscheint es daher sinnvoll, ein weiteres Grundstück als südlichen Abschluss zu entwickeln. Auf dem Grundstück mit einer Größe von 435 m² wird die Bebauung mit einem Einfamilienhaus mit einer Wohneinheit angestrebt. Die Erschließung erfolgt weiterhin von Süden aus. Die Festsetzungen orientieren sich am rechtskräftigen Ursprungsplan.
Mit dem vorliegenden Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 soll die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchgeführt werden.
Die Gemeindevertretung wird gebeten, den Entwurf mit zugehöriger Begründung (inkl. Umweltbelange) zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung sowie der Beteiligung sonstiger Träger öffentlicher Belange zu bestimmen.
Finanz. Auswirkung
a.) bei planmäßigen Ausgaben: |
Deckung durch Planansatz in Höhe von: |
0,00 € |
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Gesamtkosten: |
00,00 € |
im Produktsachkonto ( PSK ): |
00000.00000000 |
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b.) bei nicht planmäßigen Ausgaben: |
Deckung erfolgt über: |
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Gesamtkosten: |
00,00 € |
1. folgende Einsparungen : |
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zusätzliche Kosten: |
00,00 € |
im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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2. folgende Mehreinnahmen: |
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,2 MB
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327 kB
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3
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189,2 kB
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4
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(wie Dokument)
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196,6 kB
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5
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(wie Dokument)
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74 kB
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6
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(wie Dokument)
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890,1 kB
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