Vorlage öffentlich - VO/12SV/2021-1570
Grunddaten
- Betreff:
-
Standortfrage Hallenbad
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Michael Holst
- Verfasser:
- Holst, Michael
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Bauausschuss Stadt Grevesmühlen
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Vorberatung
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18.11.2021
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Geplant
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Umweltausschuss Stadt Grevesmühlen
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Vorberatung
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22.11.2021
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Geplant
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Hauptausschuss Stadt Grevesmühlen
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Vorberatung
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23.11.2021
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Gestoppt
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Stadtvertretung Grevesmühlen
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag
Die Stadtvertretung beschließt, unabhängig von der Entscheidung über die Weiterverfolgung des Vorhabens, folgenden Standort als entwicklungsfähig für ein Hallenbad zu erachten:
1. Festwiese am Ploggensee
2. Sandparkplatz am Ploggensee
3. Wasserturmschule
4. Schweriner Landstraße
5. __________________ (weiterer Vorschlag)
Sachverhalt
Im Auftrag der Stadtvertretung erarbeitete das Planungsbüro Geising+Böker eine Machbarkeitsstudie für ein Hallenbad in Grevesmühlen. Die Studie basiert auf den Vorgaben der Lenkungsgruppe welche das Vorhaben in Bezug auf Größe, Ausstattung und mögliche Standorte vorab definiert hat. Die ermittelten Ergebnisse wurden im Rahmen der einzelnen Gremien vorgestellt und diskutiert. Hierbei stellte sich heraus, dass keine Einigkeit über den durch die Lenkungsgruppe ausgewählten Standort besteht. Im Rahmen der Standortanalyse wurden folgende Varianten, die Festwiese am Ploggensee, der Sandparkplatz am Ploggensee gegenüber dem Hähncheneck, die Wasserturmschule sowie die Schweriner Landstraße in Betracht gezogen.
Per Abstimmung wurde von der Lenkungsgruppe der Standort Festwiese am Ploggensee ausgewählt. Im Bauausschuss am 23.09.2021 gab es zu dieser Entscheidung jedoch regen Diskussionsbedarf, so dass im Haupausschuss am 28.09.2021 beschlossen wurde, den Beschluss über die Weiterverfolgung des Vorhabens bis zur endgültigen Standortempfehlung durch den Bauausschuss zu vertagen.
Unabhängig von der Entscheidung über die Weiterverfolgung des Vorhabens sollte zunächst Einigkeit über den Standort bestehen, um bei Bedarf einen Vorentwurf erstellen zu können.
Diese Entscheidung zieht zunächst keine weiteren Kosten nach sich.
Finanz. Auswirkung
a.) bei planmäßigen Ausgaben: |
Deckung durch Planansatz in Höhe von: |
0,00 € |
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Gesamtkosten: |
00,00 € |
im Produktsachkonto ( PSK ): |
00000.00000000 |
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b.) bei nicht planmäßigen Ausgaben: |
Deckung erfolgt über: |
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Gesamtkosten: |
00,00 € |
1. folgende Einsparungen : |
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zusätzliche Kosten: |
00,00 € |
im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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… |
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2. folgende Mehreinnahmen: |
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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… |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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25,2 MB
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