Vorlage öffentlich - VO/12SV/2021-1567

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung beauftragt den Bürgermeister, die vorliegende Kooperationsvereinbarung mit dem Behindertenverband Grevesmühlen e.V. abzuschließen.

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Sachverhalt

Auf seiner Sitzung vom 9. März 2021 beauftrage der Hauptausschuss den Bürgermeister, Vorschläge zu erarbeiten, wie die jährliche finanzielle Unterstützung des Behindertenverbandes durch die Stadt Grevesmühlen verstetigt werden kann.

Nach Rücksprache mit der Vorsitzenden des Behindertenverbandes Heidrun Lange wurde die anliegende Kooperationsvereinbarung entworfen. Auf dieser Grundlage können die jährlichen Personalkostenzuschüsse für zwei "Minijobs" und die bisher gezahlten Sachkostenzuschüsse ohne eine Beantragung über die "Richtlinie der Stadt Grevesmühlen zur Förderung sozialer und kultureller Projekte" gezahlt werden. Einer möglichen Erhöhung der Lohnkosten wurde mit einer automatischen Steigerung der Fördersumme um jährlich ein Prozent Rechnung getragen (Inflationsausgleich).

Die Kooperationsvereinbarung hat eine unbefristete Laufzeit mit einer jährlichen Kündigungsmöglichkeit.

Für das Jahr 2022 ergibt sich für die Personalkosten ein Auszahlungsbetrag von 5.000,00 € und für die Sachkosten von 500,00 €.

Der Personalkostenzuschuss erhöht sich in den darauf folgenden Jahren um jeweils ein Prozent. Eine Erhöhung des Sachkostenzuschusses ist nicht vorgesehen. 

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Finanz. Auswirkung

 

a.) bei planmäßigen Ausgaben: 

Deckung durch Planansatz in Höhe von:

0,00

Gesamtkosten:

5.500,00

im Produktsachkonto ( PSK ):

36603.541590000

 

b.) bei nicht planmäßigen Ausgaben: 

Deckung erfolgt über: 

Gesamtkosten:

00,00

1. folgende Einsparungen :

zusätzliche Kosten:

00,00

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

 

 

 

 

 

 

 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

 

 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

 

 

 

2. folgende Mehreinnahmen: 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

 

 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

 

 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

 

 

 

 

 

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Anlagen

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