Vorlage öffentlich - VO/12SV/2008-048

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung beschließt die Kostenbeteiligung an der Maßnahme Ersatzaufforstung in der Gemarkung Wüstenmark auf der Grundlage der beigefügten Vereinbarung mit dem Forstamt Schönberg der Landesforstanstalt M-V,  als Ausgleichs- und Ersatzmaßnahme für die Eingriffe im Zusammenhang mit der Umsetzung des Bebauungsplanes Nr. 29 „Industrie- und Gewerbegebiet Nordwest“

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Für die Umsetzung des Bebauungsplans Nr. 29 „Industrie- und Gewerbegebiet Nordwest“ werden aufgrund der erheblichen Versiegelungen erhebliche Ausgleichsmaßnahmen erforderlich, die nur zu einem geringen Teil im Plangebiet selbst erbracht werden können.

 

Das Forstamt Schönberg der Landesforstanstalt M-V trat Ende letzten Jahres an die Verwaltung heran mit der Anfrage, ob mit Hilfe einer Kostenteilungsvereinbarung weite Teile der Realisierung einer Ersatzaufforstung in der Gemarkung Wüstenmark, Flur1, auf den Flurstücken 389, 405 und 406, in einer Gesamtgröße von ca. 4,91 ha von der Stadt Grevesmühlen kofinanziert werden könnten.

 

Die Vorteile einer solchen Kostenbeteiligung liegen in der geringen eigenen Einbindung in den notwendigen planerischen Vorbereitungsaufwand, an den geringen Mittelaufwendungen, bezogen auf die damit erreichten sog. Kompensationspunkte und zudem in der nicht zusätzlichen Inanspruchnahme bisher landwirtschaftlich genutzter und somit verpachteter Flächen im Stadtgebiet. Ferner obliegt die bauliche Umsetzung dem Vertragspartner. 

 

Mit der Unteren Naturschutzbehörde ist die Maßnahme grundsätzlich abgestimmt. Sollten in der Gesamtheit mehr Kompensationspunkte erreicht werden können als für die B-Plan-Umsetzung erforderlich wären, ist eine Ansparung in einem sog. Ökopool denkbar und sinnvoll.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Die erforderlichen Mittel in Höhe von 12.000€ sind im Haushalt 2008 in der Haushaltstelle 6300.9577 für den B-Plan Nr. 29 eingestellt.

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