Vorlage öffentlich - VO/13GV/2021-0689
Grunddaten
- Betreff:
-
Benennung und Widmung der Straßen im Bebauungsplan Nr. 11 "Wohngebiet Proseken Süd" der Gemeinde Gägelow
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Ivon Drewes
- Verfasser:
- Rath, Ivon
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Gägelow
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Entscheidung
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31.08.2021
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Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung beschließt:
1. Straßenbenennung
Die Planstraßen A und B im Bebauungsplan Nr. 11 der Gemeinde Gägelow "Proseken Süd" erhalten folgende Straßenname:
Planstraße A: "Kirchstraße" (im Lageplan pink dargestellt)
Planstraße B: "Fritz-Kalf-Straße" (im Lageplan blau dargestellt)
andere Vorschläge: ___________________________
2. Straßenwidmung
Die Straßen werden gem. § 7 Straßen- und Wegegesetz des Landes Mecklenburg Vorpommern (StrWG M-V) dem öffentlichen Verkehr gewidmet und gem. § 3 StrWG M-V als Ortsstraßen eingestuft.
3. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Benennung und Widmung öffentlich bekannt zu machen.
Gem. § 1 und § 51 Straßen- und Wegesetz des Landes Mecklenburg- Vorpommern (StrWG M-V) vom 13. Januar 1993 (GVOBl. S. 42), zuletzt geändert am 09. November 2015 (GVOBl. S. 436), erhalten Straßen Namen und die an den Straßen angrenzenden Grundstücke Hausnummern.
Sachverhalt
Die im beigefügten Lageplan dargestellten Planstraßen A und B sollen erstmals Straßennamen erhalten.
Im Vorfeld wurden hierzu Vorschläge durch eine Zeitungsaktion eingeholt. Im Bauausschuss am 25.08.2021 wurde diese beraten.
Hiernach stehen folgende Vorschläge zur Diskussion:
Planstraße A: "Kirchstraße" (als Weiterführung der bereits vorhandenen Straße bis Hausnummer 13)
Planstraße B: "Fritz-Kalf-Straße"
Die Gemeindestraßen werden gem. § 7 StrWG- MV dem öffentlichen Verkehr gewidmet. Mit der Widmung werden die Rechtsverhältnisse an öffentlichen Straßen, insbesondere die Straßenbaulast, die verkehrsrechtliche Zuständigkeit und die Straßenreinigungsplicht geregelt.
Die Gemeindestraßen werden gem. § 3 Nr. 3 a) StrWG M-V erstmalig als Ortsstraßen eingestuft, da die Straßen dem Verkehr innerhalb des ausgewiesenen Baugebietes "Proseken Süd" dienen. Die erstmalig Einstufung in einer Straßengruppe ist gem. § 7 Abs. 1 Satz 5 StrWG M-V in der Widmungsverfügung festzulegen.
Die Widmung ist von der verfügenden Behörde gem. § 7 Abs. 2 StrWG M-V öffentlich bekannt zu machen.
Finanz. Auswirkung
a.) bei planmäßigen Ausgaben: |
Deckung durch Planansatz in Höhe von: |
0,00 € |
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Gesamtkosten: |
00,00 € |
im Produktsachkonto ( PSK ): |
00000.00000000 |
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b.) bei nicht planmäßigen Ausgaben: |
Deckung erfolgt über: |
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Gesamtkosten: |
00,00 € |
1. folgende Einsparungen : |
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zusätzliche Kosten: |
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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… |
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2. folgende Mehreinnahmen: |
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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… |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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456 kB
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