Vorlage öffentlich - VO/10GV/2021-0479
Grunddaten
- Betreff:
-
Annahme von Spenden
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Finanzen
- Bearbeiter:
- Brigitte Stoffregen
- Verfasser:
- Brigitte Stoffregen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Gemeindevertretung Upahl
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Entscheidung
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09.09.2021
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Gemäß § 44 (4) Kommunalverfassung MV darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben u.a. Zuwendungen (Spenden) einwerben und annehmen. Zuwendungen dürfen nur durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter eingeworben, das Angebot einer Zuwendung nur von ihnen entgegengenommen werden. Über die Annahme oder Vermittlung entscheidet die Gemeindevertretung, insofern die in der Hauptsatzung gemäß § 8 (2), Nr. 13 festgelegte Wertgrenze ab 100 Euro erreicht wird.
