Vorlage nichtöffentlich - VO/12SV/2021-444

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung beschließt, dem beiliegenden Antrag des Vorhabenträgers auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens gem. § 12 BauGB für den Neubau von Wohnbebauung im OT Questin zu zustimmen.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Es wird die Eröffnung des B-Plan-Verfahrens beantragt (siehe Anlage 1).

Die zur Bebauung vorgesehenen Grundstücke liegen nicht innerhalb eines Bebauungsplanes und sind im Flächennutzungsplan als Flächen für die Landwirtschaft dargestellt.

 

Zur Realisierung der Vorstellungen des Vorhabenträgers ist eine neue Überplanung der Flache durch einen Bebauungsplan sowie ggfs. die Änderung des Flächennutzungsplanes gem. § 12 BauGB erforderlich.

 

Der Antragssteller wird mit dem Eigentümer einen Optionsvertrag schließen und die Kosten übernehmen. Entsprechende Nachweise werden nachgereicht.

 

Auf der Grundlage des § 12 BauGB hat die Gemeinde auf Antrag eines Vorhabenträgers über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 Keine finanziellen Auswirkungen

 

 

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Anlagen

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