20.09.2011 - 7 1. Nachtragshaushaltssatzung/Nachtragshaushalts...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Herr Andersen erläutert einige Eckpunkte des Nachtrages 2011:

-          Einsparungen könnten zukünftig durch den Wechsel des Gasanbieters erfolgen - Prüfung erfolgt bereits durch Frau Herpich

-          Für die Straßenbaumaßnahme LO1 liegen noch keine Zahlen über den Anteil der Gemeinde vor.

 

Sachverhalt:

Gemäß den Bestimmungen des § 48 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern hat die Gemeinde Gägelow unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Ausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen in einem Verhältnis zu den gesamten Ausgaben erheblichen Umfang geleistet werden müssen, sowie Ausgaben für bisher nicht veranschlagte Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet werden sollen.

 

Nachtragssatzung und Nachtragsplan werden im Vorbericht erläutert.

 

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Gägelow beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung und den 1. Nachtragshaushaltsplan für das Jahr 2011.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen:               9

Nein- Stimmen:              0

Enthaltungen:              0

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://grevesmuehlen.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=9977&selfaction=print