17.08.2011 - 7 Informations- und Begegnungsstätte in Warno...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Sachverhalt:

Gemäß § 1 und § 51 Straßen- u. Wegegesetz MV (StrWG- MV) vom 13. Januar 1993 (GVOBl. S. 42), zuletzt geändert am 28.10.2010 (GVOBl. S. 615, 616), erhalten Straßen  Namen  und die an den Straßen grenzenden Grundstücke Hausnummern.

 

Die im beigefügten Flurkartenauszug dargestellte Straße soll einen Straßennamen erhalten.

Im Volksmund wird diese Straße bereits seit Längerem "Am Schulsteig" genannt. Daher wird dieser Vorschlag auch favorisiert.

 

Die Gemeindestraße wird gemäß § 7 StrWG-MV dem öffentlichen Verkehr gewidmet.

Mit der Widmung werden die Rechtsverhältnisse an öffentlichen Straßen, insbesondere die Straßenbaulast, die verkehrliche Zuständigkeit und die Straßenreinigungspflicht geregelt.

 

Beschluss:

1. Straßenbenennung

Entsprechend dem in der Anlage beigefügten Flurkartenauszug erhält das gekennzeich-neteTeilstück  des Flurstückes  75/6 der Flur 1 in der Gemarkung Warnow den Straßennamen

 

Am Schulsteig.

 

2. Straßenwidmung

Die Straße  "Am Schulsteig" wird gemäß § 7 Straßen- und Wegegesetz Mecklenburg-Vorpommern (StrWG-MV) dem öffentlichen Verkehr gewidmet und gemäß § 3 StrWG- MV als Ortsstraße ohne Widmungsbeschränkung eingestuft.

 

3. Vergabe Haus-Nr.

Die Informations- und Begegnungsstätte auf den Flurstücken 125 und 126 der Flur 1, Gemarkung Warnow, erhält die Haus-Nr. 1.

 

4. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Benennung und Widmung der Straße öffentlich bekannt zu machen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen:               7

Nein- Stimmen:              0

Enthaltungen:              0

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://grevesmuehlen.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=9648&selfaction=print