16.08.2011 - 5 1. Nachtragshaushaltssatzung/1. Nachtragshaltsp...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Sachverhalt:

Gemäß den Bestimmungen des § 48 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern hat die Stadt unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Aufwendungen bei einzelnen Aufwandspositionen in einem im Verhältnis zu den Gesamtaufwendungen erheblichen Umfang getätigt werden sollen oder müssen sowie bisher nicht veranschlagte Auszahlungen für Investitionen oder Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet werden sollen.

 

Nachtragssatzung und Nachtragsplan werden im Vorbericht erläutert.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Die für die Umsetzung des Maßnahmenprogramms erforderlichen Eigenanteile wurden im Kernhaushalt berücksichtigt und spiegeln sich im vorliegenden Haushalt wieder. Alle finanziellen Auswirkungen sind zudem im Vorbericht erläutert.

 

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Beschluss:

Die Stadtvertretung beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung und den 1. Nachtragshaushaltsplan für das städtebauliche Sondervermögen der Stadt Grevesmühlen „Altstadt“ für das Jahr 2011.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen:               8

Nein- Stimmen:              0

Enthaltungen:              0

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://grevesmuehlen.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=9642&selfaction=print