09.05.2011 - 5 Satzung der Gemeinde Gägelow über die Teilaufhe...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Herr Hufmann, vom Planungsbüro "Stadt- und Regionalplanung" erläutert kurz die Notwendigkeit und die Verfahrensweise zur Teilaufhebung die Bebauungsplanes Nr. 6.

 

 

Beschluss:

  1. Der Vorentwurf der Satzung der Gemeinde Gägelow über die Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 6 für das Gebiet im Ortszentrum Gressow sowie die Begründung dazu werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.

 

2.Der Vorentwurf der Satzung der Gemeinde Gägelow über die Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 6 für das Gebiet im Ortszentrum Gressow sowie die Begründung dazu werden zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich ausgelegt.

 

  1. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich von der Planung berührt werden kann, sind  entsprechend § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 zu unterrichten und nach § 4 Abs. 1 BauGB zur Abgabe einer Stellungnahme auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufzufordern. 

 

4.Der Bürgermeister wird beauftragt, den Beschluss ortsüblich bekannt zu machen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen: 6

Nein- Stimmen:0

Enthaltungen:0

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Anlagen zur Vorlage

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