05.05.2011 - 7 Beschluss zur Herstellung von privaten Regenwas...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Sachverhalt:

Durch die Abrissarbeiten auf dem Gelände des Bebauungsplanes Nr. 4 Schmachthagen ist eine Rohrleitung zerstört worden, über die die Grundstücke 74/3, 75, 76, 120/1, 122 und 123 der Flur 1 in der Gemarkung Schmachthagen ihr anfallendes Regenwasser in den Vorfluter ableiten. Bei der genannten Rohrleitung handelt es sich um keine öffentliche Entwässerungsanlage. Für die Leitung liegt keine grundbuchliche Sicherung und auch keine Einleitgenehmigung vor. Die ursprüngliche landwirtschaftliche Nutzung wurde aufgegeben. Eine neue Grundstücksordnung, die neben den Flächen des ehemaligen Landwirtschaftsbetriebes auch das privat genutzte Grundstück 128/12 (mit einem Wohnhaus bebaut) betrifft, ist vorgesehen und notwendig.   Das Regenwasser staut sich nun natürlich auf den Grundstücken zurück. Mit der Neuordnung der Flächen werden auch bereits bestehende und genehmigte Leitungen dauerhaft gesichert.

 

sinngemäßer Inhalt der Sitzung:

Der Zweckverband erklärte, dass für den Ortsteil Schmachthagen die Niederschlagswasserversickerungssatzung des Zweckverbandes Grevesmühlen gilt, so dass das Niederschlagswasser auf den Grundstücken versickern muss auf denen es anfällt.

Die Einwohner erwiderten jedoch, dass eine Versickerung kaum möglich sei. Zumindest können vorhandene Drainagen nicht ordnungsgemäß abfließen.

Der Zweckverband rät, diese Systeme zu trennen. Sollten Drainagen und Dach- bzw. Hofflächen über ein System verbunden sein, wird dem Keller stets noch unnötig Wasser zugeführt, bei außergewöhnlichen Regenereignissen drückt dies dann in die Keller zurück.

 

Wenn der Zweckverband die Entsorgung des Regenwassers übernehmen soll, bedarf es eines Antrages der Gemeinde Mallentin, diesen Teil der Ortslage Schmachthagen von der Niederschlagswasserversickerungssatzung zu befreien. Über diesen Antrag entscheidet die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Grevesmühlen. Wird diesem zugestimmt, würde der Zweckverband die Erschließung planen und durchführen. Auf die Eigentümer der erschlossenen Grundstücke kämen Kosten des einmaligen Erschließungsbeitrages sowie jährliche Gebühren hinzu. Letztere liegen momentan bei 0,26 €/ m² angeschlossener Fläche zzgl. einer monatlichen Grundgebühr.

 

Der Erschließungsträger des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 4 ist  Herr Bernhardt Reemtsma. Dieser hat das Planungsbüro Mahnel mit der Durchführung der Bauleit- und Erschließungsplanung beauftragt.

 

In einem Gespräch vor dieser Sitzung hat Herr Reemtsma gegenüber Herrn Mahnel

erklärt, dass er bereit wäre, die Anschlüsse zur Entwässerung der Grundstücke an die vorhandene Straßenentwässerung (als Notüberlauf, für das gedrosselt abzuleitende Oberflächenwasser) innerhalb des öffentlichen Bereiches im Zuge der Erschließungsarbeiten zum B-Plan Nr. 4 zu seinen Lasten herzustellen. Es handelt sich um den Abschnitt zwischen dem Privatgrundstück und der Entwässerungsleitung der Straße (die Kosten je Anschluss werden mit etwa

1.000,00 € geschätzt).

 

Die Gemeinde als Baulastträger der Straße muss dem Anschluss an die Straßenentwässerung natürlich zustimmen.

Diese Leitung ist nach Fertigstellung der Anschlüsse dem Zweckverband als kostenfreie Anlage zu übergeben. Der Gemeinde entstehen Kosten, da sie zumindest den Zustand der Straßenentwässerung mittels "Kanalbefilmung" feststellen lassen und ggf. kleine Reparaturen durchführen muss. Bei Durchführung dieser Variante erhebt der Zweckverband Grevesmühlen lediglich jährliche Gebühren, jedoch keine Anschlussbeiträge.

 

Der Straßenentwässerung dürfen lediglich pro Grundstück 2 Liter Regenwasser pro Sekunde zugeführt werden. Die gedrosselte Ableitung in die Straßenentwässerung kann durch das Zwischenspeichern des anfallenden Regenwassers in anzulegenden Teichen, Gräben, Tanks, Schächten, Regentonnen usw. erfolgen. Außerdem sind nur die wirklich erforderlichen Flächen anzuschließen. Der Zweckverband wirkt bei der Herstellung der privaten Anschlüsse beratend mit.

 

Entgegen der Festlegung auf der Sitzung findet die nächste Gemeindevertretersitzung nicht am 02.05.2011 sondern erst am 05.05.2011 statt.

Folgende Beschlüsse der Gemeinde werden seitens der Verwaltung zu dieser Sitzung vorbereitet.

 

  1. Beschluss der Gemeinde Mallentin, einen Antrag an den Zweckverband zu stellen, die Flurstücke 74/3, 75, 76, 120/1, 122 und 123 der Flur 1 in der Gemarkung Schmachthagen von den Festsetzungen der Niederschlagswasserversickerungssatzung zu befreien.

 

  1. Beschluss der Gemeinde Mallentin, der Herstellung von priv. Regenwasseranschlüssen an die Straßenentwässerung im Moorer Weg 2-8 und der damit verbundenen Übergabe der Leitung an den ZVG zuzustimmen.

 

  1. Beschluss über die Auswirkungen auf den Bebauungsplan zum veränderten Regenwasserkonzept. Dies beinhaltet auch, die bisher festgesetzte Parkanlage gleichzeitig zur Ableitung anfallenden Oberflächenwassers zu nutzen. Die Entwässerungsanlage würde der Zweckverband Grevesmühlen übernehmen. Dabei sind auch die dauerhaften Bewirtschaftungsmodalitäten zu klären. Über die Satzungsänderung des Bebauungsplanes wäre zukünftig die Rechtssicherheit für Gemeinde und alle Bauherren vorzubereiten. Gegebenenfalls ist eine Anpassung des Erschließungsvertrages vorzusehen.

 

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt die Herstellung von privaten Regenwasseranschlüssen an die Straßenentwässerung im Moorer Weg 2 - 8 in der Ortslage Schmachthagen und der damit verbundenen Übergabe von Leitungen an den Zweckverband.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen: 7

Nein- Stimmen:0

Enthaltungen:0

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