21.02.2011 - 16 Haushaltssatzung/Haushaltsplan der Stadt Greves...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Der Vorsitzende des Finanzausschusses, Herr Scharnweber empfiehlt dem Haushaltsplan 2011 zuzustimmen.

Herr Krohn erinnert daran, dass der Haushaltsplan mit dem Handlungsspielraum des Bürgermeisters zur Bezuschussung der Schulwegbegleitung beschlossen werden sollte.

Herr Schiffner erläutert, dass Investitionen behutsam vorzunehmen sind, damit Grevesmühlen zukunftsfähig bleibt.

 

 

Sachverhalt:

Gemäß den Bestimmungen der §§ 45 ff der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wurden die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan für das Jahr 2011 aufgestellt.

 

Die Fachausschüsse haben den Entwurf des Haushaltsplanes in ihren Sitzungen vom 17. bis 24. Januar 2011 diskutiert und Kürzungen, insbesondere im investiven Bereich, vorgeschlagen, die in die vorliegende Fassung eingearbeitet wurden.

 

Haushaltsplan und Haushaltssatzung werden im Vorbericht erläutert.

 

Dem Haushaltsplan liegen die Wirtschafts- und Finanzpläne der kommunalen Unternehmen bei, welche nach § 73 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern der Gemeindevertretung zur Kenntnis zu bringen sind. Gemäß § 72 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern ist die Zustimmung der Vertreter der Stadt in den Aufsichtsräten zu den Kreditaufnahmen an die Genehmigung der Stadtvertretung gebunden.

 

Finanzielle Auswirkungen:

siehe Vorbericht

 

Anlage/n:

Haushaltssatzung und Haushaltsplan einschließlich Vorbericht und Anlagen

 

 

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Beschluss:

Die Stadtvertretung beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Jahr 2011.

 

Die Stadtvertretung nimmt von den beigefügten Wirtschafts- und Finanzplänen der kommunalen Gesellschaften Kenntnis und ermächtigt die Vertreter der Stadt Grevesmühlen in den Aufsichtsräten dieser Gesellschaften, den ausgewiesenen Kreditrahmen zur Durchführung der Investitionsprogramme 2011 zuzustimmen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen:              16                           

Nein- Stimmen:              0

Enthaltungen:              5

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Anlagen zur Vorlage